• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Strengere Überwachung von ausländischen Investitionen

13.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Strengere Überwachung von ausländischen Investitionen

Beitrag mit Bild

©weyo/fotolia.com

Die Bundesregierung will Investitionen aus dem Ausland in deutsche Unternehmen strenger prüfen, schreibt die Bundesregierung in der Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Mit der Verordnung soll das nationale Investitionsprüfungsrecht konkretisiert werden.

Das Investitionsprüfungsrecht soll vor allem auf Bereiche mit sicherheitsrelevanten Technologien ausgeweitet werden. Dazu zählt die Regierung Unternehmen, die branchenspezifische Software zum Betrieb kritischer Infrastrukturen entwickeln. Dazu gerechnet werden unter anderem Unternehmen, die mit Überwachungsmaßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz betraut sind, Cloud-Computing-Dienste erbringen oder Schlüsselunternehmen für Produkte der Telematikinfrastruktur sind.

Hauptziel: Schutz kritischer Infrastrukturen

„Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist von strategischer Bedeutung. Beeinträchtigungen kritischer Prozesse oder gar ihr Ausfall können weitreichende soziale und ökonomische Folgen haben“, schreibt die Bundesregierung. Der Erwerb von Unternehmen aus diesem Bereich durch unionsfremde Investoren „trifft regelmäßig die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.

Rüstungsindustrie im Blick

Auch der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen in der Rüstungsindustrie wird in Zukunft strenger geprüft: „Wehrtechnische Unternehmen in Deutschland mit inländischer Mehrheitsbeteiligung sind für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausrüstung der Bundeswehr einschließlich der Versorgungssicherheit im Einsatz sowie zur Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung. Bei ausländischen Beteiligungen mit Einfluss auf die Geschäftspolitik besteht ein erhebliches Risiko, mittel- bis langfristig technisches Know-how, die Entwicklungs- wie auch Produktionskapazitäten und damit eine zuverlässige Wehrindustrie, die im Krisenfall unerlässlich ist, zu verlieren“, begründet die Bundesregierung die intensiveren Prüfungen. Auf welche verteidigungspolitischen Schlüsseltechnologien und auf welche kritischen Infrastrukturen die Verordnung im Detail Anwendung findet, ist von der Bundesregierung in anderen Dokumenten festgehalten worden.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht