• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Strengere Überwachung von ausländischen Investitionen

13.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Strengere Überwachung von ausländischen Investitionen

Beitrag mit Bild

©weyo/fotolia.com

Die Bundesregierung will Investitionen aus dem Ausland in deutsche Unternehmen strenger prüfen, schreibt die Bundesregierung in der Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Mit der Verordnung soll das nationale Investitionsprüfungsrecht konkretisiert werden.

Das Investitionsprüfungsrecht soll vor allem auf Bereiche mit sicherheitsrelevanten Technologien ausgeweitet werden. Dazu zählt die Regierung Unternehmen, die branchenspezifische Software zum Betrieb kritischer Infrastrukturen entwickeln. Dazu gerechnet werden unter anderem Unternehmen, die mit Überwachungsmaßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz betraut sind, Cloud-Computing-Dienste erbringen oder Schlüsselunternehmen für Produkte der Telematikinfrastruktur sind.

Hauptziel: Schutz kritischer Infrastrukturen

„Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist von strategischer Bedeutung. Beeinträchtigungen kritischer Prozesse oder gar ihr Ausfall können weitreichende soziale und ökonomische Folgen haben“, schreibt die Bundesregierung. Der Erwerb von Unternehmen aus diesem Bereich durch unionsfremde Investoren „trifft regelmäßig die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.

Rüstungsindustrie im Blick

Auch der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen in der Rüstungsindustrie wird in Zukunft strenger geprüft: „Wehrtechnische Unternehmen in Deutschland mit inländischer Mehrheitsbeteiligung sind für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausrüstung der Bundeswehr einschließlich der Versorgungssicherheit im Einsatz sowie zur Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung. Bei ausländischen Beteiligungen mit Einfluss auf die Geschäftspolitik besteht ein erhebliches Risiko, mittel- bis langfristig technisches Know-how, die Entwicklungs- wie auch Produktionskapazitäten und damit eine zuverlässige Wehrindustrie, die im Krisenfall unerlässlich ist, zu verlieren“, begründet die Bundesregierung die intensiveren Prüfungen. Auf welche verteidigungspolitischen Schlüsseltechnologien und auf welche kritischen Infrastrukturen die Verordnung im Detail Anwendung findet, ist von der Bundesregierung in anderen Dokumenten festgehalten worden.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


31.08.2026

Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Notwendige Behandlungskosten können auch ohne Krankenkassenerstattung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

weiterlesen
Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


31.08.2026

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Die neue ESRS-Datenpunktliste erleichtert Unternehmen die Orientierung bei den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht