17.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Strengere Kriterien für Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse auf.

Der Deutsche Bundestag hat heute, am 17. März 2016, das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Neben einigen überwiegend redaktionellen Änderungen wurde eine Übergangsregelung zur externen Rotation für „Kurzläufer“ in das EGHGB aufgenommen.

Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/7219) und damit eine weitere Maßnahme zur Finanzmarktstabilisierung mit geringfügigen Änderungen angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf.

(hib 159 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Rechtsboard

Jan Henrich


06.08.2026

Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Der BGH hat jüngst mit Beschluss vom 23.06.2026 (II ZB 12/25) klargestellt, dass das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern bei den unternehmensmitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerten des § 1 Abs. 1 DrittelbG begründet. Arbeitnehmer sind grds. ausschließlich ihrem jeweiligen Vertragsarbeitgeber zuzurechnen.

weiterlesen
Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


06.08.2026

BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen

Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen werden steuerlich ohne gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren behandelt.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht