17.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Strengere Kriterien für Abschlussprüfung

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Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse auf.

Der Deutsche Bundestag hat heute, am 17. März 2016, das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Neben einigen überwiegend redaktionellen Änderungen wurde eine Übergangsregelung zur externen Rotation für „Kurzläufer“ in das EGHGB aufgenommen.

Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/7219) und damit eine weitere Maßnahme zur Finanzmarktstabilisierung mit geringfügigen Änderungen angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf.

(hib 159 / Viola C. Didier)


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