• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Streitigkeiten im Gesellschafterkreis: Wann sind Gesellschafterbeschlüsse unwirksam?

27.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Streitigkeiten im Gesellschafterkreis: Wann sind Gesellschafterbeschlüsse unwirksam?

Beitrag mit Bild

Ist die Ladung in die Wohnung eines verfeindeten Gesellschafters für den Mitgesellschafter unzumutbar?

Der BGH hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Wirksamkeit von in den Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefassten Gesellschafterbeschlüssen befasst.

In seinem Beschluss IX ZB 32/15 vom 24.03.2016 entschied der BGH über die Frage der Wirksamkeit von in Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefassten Gesellschafterbeschlüssen und die Frage der Vertretung einer juristischen Person bei dem Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens.

Insolvenzgericht lehnt Antrag ab

Schuldnerin in dem Streitfall war eine GmbH mit zwei Gesellschafterinnen, die zugleich gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführerinnen sind. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde auf Antrag der Gesellschafterin A das Insolvenzverfahren eröffnet. Gesellschafterin B lud zu einer Gesellschafterversammlung in die Büroräume der GmbH und für den Fall, dass der Zutritt zu diesen durch den Vermieter, den Ehegatten der Gesellschafterin A, verweigert werde, in die Wohnung der Gesellschafterin B ein. Einziger Tagesordnungspunkt war die Abberufung der Gesellschafterin A als Geschäftsführerin. Gesellschafterin A widersprach der Ladung; die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung in der Wohnung der Gesellschafterin B sei ihr nicht zuzumuten. Die Gesellschafterversammlung fand in der Wohnung der Gesellschafterin B ohne die Gesellschafterin A statt, diese wurde als Geschäftsführerin abberufen. Daraufhin beantragte die Schuldnerin, vertreten durch Gesellschafterin B, das Insolvenzverfahren nach § 212 InsO einzustellen. Das Insolvenzgericht lehnte den Antrag als unzulässig ab, da er nicht von beiden Geschäftsführerinnen der Schuldnerin gestellt worden war.

BGH schafft Klarheit – zumindest teilweise

Wie der BGH die Problematik löste, lesen Sie im Kurzkommentar von RA Ronald Meißner, LL.M. und RAin Katharina Leoff, LL.M. in DER BETRIEB vom 24.06.2016, Heft 25, Seite 1489 – 1490 sowie online unter Dokumentennummer DB1205394


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


30.07.2025

Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Die NIS2-Richtlinie bietet eine große Chance für mehr Cybersicherheit in der EU; allerdings braucht es ein klares, einheitliches Gesetz ohne Ausnahmen für staatliche Stellen.

weiterlesen
Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Meldung

©Cybrain/fotolia.com


30.07.2025

Sozialer Schutz für Paketboten

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen.

weiterlesen
Sozialer Schutz für Paketboten

Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com


29.07.2025

IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Sobald Arbeitnehmende bei vergleichbarer Qualifikation Zeitarbeitnehmern gegenübergestellt werden, schrumpft die vermeintliche Lohnlücke auf nahezu null.

weiterlesen
IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank