12.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden von Lehrern zurückgewiesen und das Streikverbot für Beamte bestätigt. Damit dürfen Beamte auch künftig nicht streiken.

Mehrere beamtete Lehrkräfte an Schulen in drei verschiedenen Bundesländern hatten in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen beziehungsweise Streikmaßnahmen einer Gewerkschaft teilgenommen. Diese Teilnahme wurde durch die zuständigen Disziplinarbehörden geahndet. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Streikteilnahme stelle einen Verstoß gegen grundlegende beamtenrechtliche Pflichten dar. Insbesondere dürfe ein Beamter nicht ohne Genehmigung dem Dienst fernbleiben. In den fachgerichtlichen Ausgangsverfahren wandten sich die Beschwerdeführerinnen sowie der Beschwerdeführer letztlich erfolglos gegen die jeweils ergangenen Disziplinarverfügungen.

Streikverbot ist verfassungsgemäß

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 12.06.2018 (2 BvR 1738/12, 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14 und 2 BvR 646/15) die vier sich gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

(BVerfG, PM vom 12.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht