• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Streik: Schadensersatz für drittbetroffene Unternehmen?

26.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Streik: Schadensersatz für drittbetroffene Unternehmen?

Streik: Schadensersatz für drittbetroffene Unternehmen?

Der Betrieb

Die von einem Streik der Fluglotsen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadensersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Im Frühjahr 2008 forderte die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) den Betreiber des Verkehrsflughafens Stuttgart zu Tarifverhandlungen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer der Vorfeldkontrolle/Verkehrszentrale auf. Im März 2009 fand zunächst ein befristeter Streik statt, der danach auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Entsprechend einer Notdienstvereinbarung wickelten die Fluglotsen 25 Prozent des planmäßigen Luftverkehrs ab. Dennoch fielen zahlreiche Flüge der vier klagenden Luftverkehrsunternehmen aus, hatten Verspätung oder mussten umgeleitet werden. Aufgrund einer Verbotsverfügung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main brach die GdF den Unterstützungsstreik vorzeitig ab.

Kein Schadensersatz aus unerlaubter Handlung

Ein Schadensersatzanspruch der Luftverkehrsunternehmen aus § 823 Abs. 1 BGB wegen einer widerrechtlichen Eigentumsverletzung in Form einer erheblichen Nutzungsbeeinträchtigung an den Flugzeugen erkannte das BAG im Urteil 1 AZR 754/13 vom 25.08.2015 nicht an. Das Recht der Unternehmen am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB ist ebenfalls nicht verletzt. Der Streik der Fluglotsen war gegen deren Arbeitgeber gerichtet. Ein Eingriff in die Gewerbebetriebe der Luftverkehrsunternehmen war damit nicht verbunden und ist insbesondere nicht wegen der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für Luftverkehrsunternehmen anzunehmen. Auch die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung i. S. d. § 826 BGB durch den Arbeitskampf liegen nicht vor.

(BAG / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Gender, Pay-gap, Frauenquote, Frauen, Vergleichsentgelt, Diskriminierung
©GregBrave/fotolia.com


03.10.2023

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung

Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeit, Bezahlung, Führungspositionen oder Absicherung im Alter gibt es noch immer Abstände zwischen Männern und Frauen.

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung
Verbraucher, Verbraucherschutz
©wsf-f/fotolia.com


02.10.2023

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Der Bundesrat hat den Weg für die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie freigemacht. Die neue Form der Sammelklage ermöglicht direkte Entschädigungszahlungen.

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App