• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Streik: Schadensersatz für drittbetroffene Unternehmen?

26.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Streik: Schadensersatz für drittbetroffene Unternehmen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die von einem Streik der Fluglotsen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadensersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Im Frühjahr 2008 forderte die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) den Betreiber des Verkehrsflughafens Stuttgart zu Tarifverhandlungen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer der Vorfeldkontrolle/Verkehrszentrale auf. Im März 2009 fand zunächst ein befristeter Streik statt, der danach auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Entsprechend einer Notdienstvereinbarung wickelten die Fluglotsen 25 Prozent des planmäßigen Luftverkehrs ab. Dennoch fielen zahlreiche Flüge der vier klagenden Luftverkehrsunternehmen aus, hatten Verspätung oder mussten umgeleitet werden. Aufgrund einer Verbotsverfügung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main brach die GdF den Unterstützungsstreik vorzeitig ab.

Kein Schadensersatz aus unerlaubter Handlung

Ein Schadensersatzanspruch der Luftverkehrsunternehmen aus § 823 Abs. 1 BGB wegen einer widerrechtlichen Eigentumsverletzung in Form einer erheblichen Nutzungsbeeinträchtigung an den Flugzeugen erkannte das BAG im Urteil 1 AZR 754/13 vom 25.08.2015 nicht an. Das Recht der Unternehmen am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB ist ebenfalls nicht verletzt. Der Streik der Fluglotsen war gegen deren Arbeitgeber gerichtet. Ein Eingriff in die Gewerbebetriebe der Luftverkehrsunternehmen war damit nicht verbunden und ist insbesondere nicht wegen der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für Luftverkehrsunternehmen anzunehmen. Auch die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung i. S. d. § 826 BGB durch den Arbeitskampf liegen nicht vor.

(BAG / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht