• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Streik: Schadensersatz für drittbetroffene Unternehmen?

26.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Streik: Schadensersatz für drittbetroffene Unternehmen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die von einem Streik der Fluglotsen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadensersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Im Frühjahr 2008 forderte die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) den Betreiber des Verkehrsflughafens Stuttgart zu Tarifverhandlungen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer der Vorfeldkontrolle/Verkehrszentrale auf. Im März 2009 fand zunächst ein befristeter Streik statt, der danach auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Entsprechend einer Notdienstvereinbarung wickelten die Fluglotsen 25 Prozent des planmäßigen Luftverkehrs ab. Dennoch fielen zahlreiche Flüge der vier klagenden Luftverkehrsunternehmen aus, hatten Verspätung oder mussten umgeleitet werden. Aufgrund einer Verbotsverfügung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main brach die GdF den Unterstützungsstreik vorzeitig ab.

Kein Schadensersatz aus unerlaubter Handlung

Ein Schadensersatzanspruch der Luftverkehrsunternehmen aus § 823 Abs. 1 BGB wegen einer widerrechtlichen Eigentumsverletzung in Form einer erheblichen Nutzungsbeeinträchtigung an den Flugzeugen erkannte das BAG im Urteil 1 AZR 754/13 vom 25.08.2015 nicht an. Das Recht der Unternehmen am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB ist ebenfalls nicht verletzt. Der Streik der Fluglotsen war gegen deren Arbeitgeber gerichtet. Ein Eingriff in die Gewerbebetriebe der Luftverkehrsunternehmen war damit nicht verbunden und ist insbesondere nicht wegen der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für Luftverkehrsunternehmen anzunehmen. Auch die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung i. S. d. § 826 BGB durch den Arbeitskampf liegen nicht vor.

(BAG / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht