20.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Streik: Keine Betriebsblockade erlaubt

Beitrag mit Bild

Das Blockieren von Eingängen und Einfahrten ist vom Streikrecht nicht gedeckt.

Auch im Rahmen eines rechtmäßigen Streiks sind Betriebsblockaden wie beispielsweise das Absperren von Betriebseinfahrten und Eingängen durch Gegenstände oder Streikende selbst nicht mehr vom Streikrecht gedeckt.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss 23 SaGa 968/16 vom 15.06.2016 der IG Metall untersagt, bei der Klenk Holz AG die Zufahrt zum Betriebsgelände durch Streikmaßnahmen zu blockieren. Untersagt wurde insbesondere ein Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastwagen durch Personen vor dem Fahrzeug. Solche Maßnahmen seien vom Streikrecht nicht gedeckt.

Blockieren der Zufahrt durch Streikende ebenfalls verboten

Ein Absperren durch Gegenstände war bereits durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts untersagt worden. Das Landesarbeitsgericht hat über diese Entscheidung hinaus auch ein Blockieren der Zufahrt durch Streikende oder Streikposten untersagt.

Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.

(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 15.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


11.08.2025

BFH: Kein DSGVO-Recht auf Steuerakten-Einsicht

Wer Einsicht in Steuerakten begehrt, muss den Weg über das Abgabenrecht beschreiten. Die DSGVO allein eröffnet keinen Anspruch auf Akteneinsicht.

weiterlesen
BFH: Kein DSGVO-Recht auf Steuerakten-Einsicht

Meldung

©jonasginter/fotolia.com


11.08.2025

Kabinett beschließt Bundestariftreuegesetz

Mit dem Bundestariftreuegesetz will die Bundesregierung einen Anreiz für mehr Tarifbindung setzen. Unternehmen, die nach Tarif zahlen, dürfen keinen Nachteil haben.

weiterlesen
Kabinett beschließt Bundestariftreuegesetz

Meldung

©pure-life-pictures/fotolia.com


08.08.2025

Kabinett verlängert bestimmte Aufbewahrungsfristen

Das Kabinett hat die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängert.

weiterlesen
Kabinett verlängert bestimmte Aufbewahrungsfristen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank