23.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Streik der Lufthansa-Piloten zulässig

Beitrag mit Bild

Der Piloten-Streik wurde genehmigt, deshalb fallen heute 876 Flüge aus. Auch morgen, am Donnerstag, wird gestreikt werden.

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat es abgelehnt, in einem Eilverfahren den Streik der Piloten der Lufthansa am heutigen Mittwoch zu verbieten.

Die Lufthansa AG wollte den für die Dauer von 24 Stunden am 23.11.2016 angekündigten Streik durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen. Die Gewerkschaft der Piloten, die Vereinigung Cockpit e.V., hat zum Streik um einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Piloten aufgerufen. Die Lufthansa AG beantragte ein Verbot des Streiks, da die Gewerkschaft unter anderem höhere Gehaltssteigerungen für Copiloten ab dem 13. Beschäftigungsjahr verlangt. Eine solche Forderung sei rechtswidrig, da damit unzulässig die Erhöhung der Vergütung vom Lebensalter abhänge. Dies diskriminiere jüngere Copiloten und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Kein rechtswidriges Streikziel ersichtlich

Das ArbG Frankfurt hatte den Eilantrag der Lufthansa AG, den Streik verbieten zu lassen, abgelehnt und das LArbG Frankfurt hat dies mit Urteil vom 22.11.2016 (Az. 16 SaGa 1459/16) bestätigt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts wird kein rechtswidriges Streikziel verfolgt. Die Lufthansa AG zahle bisher an Copiloten nach dem letzten, noch nachwirkenden, Vergütungstarifvertrag bis zum 22. Beschäftigungsjahr ansteigende Vergütungen. Es liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG vor, wenn durch die Tarifforderung eine stärkere Erhöhung des Gehalts für langjährig als Copiloten arbeitende Beschäftigte erreicht werden solle.

Gegen diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wegen des für heute angekündigten Streiks ist kein Rechtsmittel möglich. Das BAG kann in Eilverfahren nicht angerufen werden.

(LArbG Frankfurt, PM vom 22.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)