23.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Streik der Lufthansa-Piloten zulässig

Beitrag mit Bild

Der Piloten-Streik wurde genehmigt, deshalb fallen heute 876 Flüge aus. Auch morgen, am Donnerstag, wird gestreikt werden.

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat es abgelehnt, in einem Eilverfahren den Streik der Piloten der Lufthansa am heutigen Mittwoch zu verbieten.

Die Lufthansa AG wollte den für die Dauer von 24 Stunden am 23.11.2016 angekündigten Streik durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen. Die Gewerkschaft der Piloten, die Vereinigung Cockpit e.V., hat zum Streik um einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Piloten aufgerufen. Die Lufthansa AG beantragte ein Verbot des Streiks, da die Gewerkschaft unter anderem höhere Gehaltssteigerungen für Copiloten ab dem 13. Beschäftigungsjahr verlangt. Eine solche Forderung sei rechtswidrig, da damit unzulässig die Erhöhung der Vergütung vom Lebensalter abhänge. Dies diskriminiere jüngere Copiloten und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Kein rechtswidriges Streikziel ersichtlich

Das ArbG Frankfurt hatte den Eilantrag der Lufthansa AG, den Streik verbieten zu lassen, abgelehnt und das LArbG Frankfurt hat dies mit Urteil vom 22.11.2016 (Az. 16 SaGa 1459/16) bestätigt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts wird kein rechtswidriges Streikziel verfolgt. Die Lufthansa AG zahle bisher an Copiloten nach dem letzten, noch nachwirkenden, Vergütungstarifvertrag bis zum 22. Beschäftigungsjahr ansteigende Vergütungen. Es liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG vor, wenn durch die Tarifforderung eine stärkere Erhöhung des Gehalts für langjährig als Copiloten arbeitende Beschäftigte erreicht werden solle.

Gegen diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wegen des für heute angekündigten Streiks ist kein Rechtsmittel möglich. Das BAG kann in Eilverfahren nicht angerufen werden.

(LArbG Frankfurt, PM vom 22.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank