• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stimmungserholung im Mittelstand gerät ins Stocken

09.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Stimmungserholung im Mittelstand gerät ins Stocken

Beitrag mit Bild

Das mittelständische Geschäftsklima hat sich geringfügig verschlechtert, der moderate Aufschwung ist jedoch nicht in Gefahr.

Die im März begonnene zaghafte Stimmungserholung im Mittelstand gerät schon wieder in Stocken. Das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weist im April ein um 0,6 Zähler auf 12,1 Saldenpunkte verschlechtertes mittelständisches Geschäftsklima aus.

Die Urteile zur aktuellen Geschäftslage von Mittelständlern fielen weniger gut aus als im Vormonat März. Sie sanken um 1,5 Zähler auf 23,3 Saldenpunkte, bleiben damit aber weiter auf ihrem seit gut einem dreiviertel Jahr gehaltenen Hochplateau. Die Geschäftserwartungen der kleinen und mittleren Firmen stagnieren im April (+0,1 Zähler). Kaum anderes ist die Stimmungstendenz bei den Großunternehmen, wenngleich auf einem weit niedrigeren Niveau. Ihre Geschäftserwartungen hellen sich um 2,4 Zähler auf – damit deutlicher als im Mittelstand, aber weiterhin zu wenig, um das vierte negative Monatsergebnis in Folge zu verhindern. Insgesamt tritt das Geschäftsklima der Großunternehmen auf der Stelle, zeigt das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer.

Abwärtssog sollte nicht unterschätzt werden

„Das April-Ergebnis des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers spricht für eine solide konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, aber zugleich gegen eine weitere Zunahme der Dynamik“, kommentiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. „Die fortbestehenden ökonomischen und politischen Risiken im europäischen und globalen Umfeld erzeugen einen nicht zu unterschätzenden Abwärtssog. Gleichzeitig sorgen die verlässliche Binnennachfrage und auch einige wieder bessere Nachrichten für so viel Auftrieb, dass ein erneutes Absacken des Geschäftsklimas verhindert wird. Der moderate Aufschwung ist daher nicht in Gefahr, aber für mehr fehlen den Unternehmen klare Richtungssignale.“

(KfW vom 09.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht