• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stimmungserholung im Mittelstand gerät ins Stocken

09.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Stimmungserholung im Mittelstand gerät ins Stocken

Beitrag mit Bild

Das mittelständische Geschäftsklima hat sich geringfügig verschlechtert, der moderate Aufschwung ist jedoch nicht in Gefahr.

Die im März begonnene zaghafte Stimmungserholung im Mittelstand gerät schon wieder in Stocken. Das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weist im April ein um 0,6 Zähler auf 12,1 Saldenpunkte verschlechtertes mittelständisches Geschäftsklima aus.

Die Urteile zur aktuellen Geschäftslage von Mittelständlern fielen weniger gut aus als im Vormonat März. Sie sanken um 1,5 Zähler auf 23,3 Saldenpunkte, bleiben damit aber weiter auf ihrem seit gut einem dreiviertel Jahr gehaltenen Hochplateau. Die Geschäftserwartungen der kleinen und mittleren Firmen stagnieren im April (+0,1 Zähler). Kaum anderes ist die Stimmungstendenz bei den Großunternehmen, wenngleich auf einem weit niedrigeren Niveau. Ihre Geschäftserwartungen hellen sich um 2,4 Zähler auf – damit deutlicher als im Mittelstand, aber weiterhin zu wenig, um das vierte negative Monatsergebnis in Folge zu verhindern. Insgesamt tritt das Geschäftsklima der Großunternehmen auf der Stelle, zeigt das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer.

Abwärtssog sollte nicht unterschätzt werden

„Das April-Ergebnis des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers spricht für eine solide konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, aber zugleich gegen eine weitere Zunahme der Dynamik“, kommentiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. „Die fortbestehenden ökonomischen und politischen Risiken im europäischen und globalen Umfeld erzeugen einen nicht zu unterschätzenden Abwärtssog. Gleichzeitig sorgen die verlässliche Binnennachfrage und auch einige wieder bessere Nachrichten für so viel Auftrieb, dass ein erneutes Absacken des Geschäftsklimas verhindert wird. Der moderate Aufschwung ist daher nicht in Gefahr, aber für mehr fehlen den Unternehmen klare Richtungssignale.“

(KfW vom 09.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmbuger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)