• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stiftungsgeschäft: Welcher Schenkungsteuer-Freibetrag ist maßgeblich?

18.07.2017

Meldung, Steuerrecht

Stiftungsgeschäft: Welcher Schenkungsteuer-Freibetrag ist maßgeblich?

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Für die Bestimmung des Schenkungsteuer-Freibetrags ist bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Im Streitfall hatte eine Stiftung geklagt, nach deren Satzung vom 13. August 2008 die Stifterin, deren Ehemann und deren Tochter begünstigt sind. Ferner ist dort bestimmt, dass neben der ältesten lebenden Generation zwei weitere Generationen partizipieren können. Das Finanzamt unterwarf das Stiftungsgeschäft der Schenkungsteuer und setzte bei der Berechnung den Freibetrag für Enkel gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG an. Die Klägerin begehrte demgegenüber den höheren persönlichen Freibetrag für Kinder. Maßgeblich könnten nur lebende Berechtigte sein und Enkel seien noch nicht geboren.

Inhalt der Stiftungsurkunde maßgeblich

Das FG Münster wies die Klage mit Urteil vom 18.05.2017 (3 K 3247/15 Erb) ab. Bei einem Stiftungsgeschäft sei für die Schenkungsteuer das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Schenker zugrunde zu legen. Hierbei seien alle Personen zu berücksichtigen, die Vermögensvorteile erlangen können. Maßgeblich sei der Inhalt der Stiftungsurkunde, der im Zweifel im Wege der Auslegung zu ermitteln sei. Da im Streitfall neben der Generation der Stifterin zwei nachfolgende Generationen am Vermögen partizipieren können, sei lediglich der niedrigere Freibetrag für Enkel zu gewähren.

Die vom Senat zum Bundesfinanzhof zur Fortbildung des Rechts zugelassene Revision ist dort unter dem Aktenzeichen II R 32/17 anhängig.

(FG Münster, NL vom 17.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 Euro wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)