• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stiftungsgeschäft: Welcher Schenkungsteuer-Freibetrag ist maßgeblich?

18.07.2017

Meldung, Steuerrecht

Stiftungsgeschäft: Welcher Schenkungsteuer-Freibetrag ist maßgeblich?

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Für die Bestimmung des Schenkungsteuer-Freibetrags ist bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Im Streitfall hatte eine Stiftung geklagt, nach deren Satzung vom 13. August 2008 die Stifterin, deren Ehemann und deren Tochter begünstigt sind. Ferner ist dort bestimmt, dass neben der ältesten lebenden Generation zwei weitere Generationen partizipieren können. Das Finanzamt unterwarf das Stiftungsgeschäft der Schenkungsteuer und setzte bei der Berechnung den Freibetrag für Enkel gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG an. Die Klägerin begehrte demgegenüber den höheren persönlichen Freibetrag für Kinder. Maßgeblich könnten nur lebende Berechtigte sein und Enkel seien noch nicht geboren.

Inhalt der Stiftungsurkunde maßgeblich

Das FG Münster wies die Klage mit Urteil vom 18.05.2017 (3 K 3247/15 Erb) ab. Bei einem Stiftungsgeschäft sei für die Schenkungsteuer das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Schenker zugrunde zu legen. Hierbei seien alle Personen zu berücksichtigen, die Vermögensvorteile erlangen können. Maßgeblich sei der Inhalt der Stiftungsurkunde, der im Zweifel im Wege der Auslegung zu ermitteln sei. Da im Streitfall neben der Generation der Stifterin zwei nachfolgende Generationen am Vermögen partizipieren können, sei lediglich der niedrigere Freibetrag für Enkel zu gewähren.

Die vom Senat zum Bundesfinanzhof zur Fortbildung des Rechts zugelassene Revision ist dort unter dem Aktenzeichen II R 32/17 anhängig.

(FG Münster, NL vom 17.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht