• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stiftungsgeschäft: Welcher Schenkungsteuer-Freibetrag ist maßgeblich?

18.07.2017

Meldung, Steuerrecht

Stiftungsgeschäft: Welcher Schenkungsteuer-Freibetrag ist maßgeblich?

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Für die Bestimmung des Schenkungsteuer-Freibetrags ist bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Im Streitfall hatte eine Stiftung geklagt, nach deren Satzung vom 13. August 2008 die Stifterin, deren Ehemann und deren Tochter begünstigt sind. Ferner ist dort bestimmt, dass neben der ältesten lebenden Generation zwei weitere Generationen partizipieren können. Das Finanzamt unterwarf das Stiftungsgeschäft der Schenkungsteuer und setzte bei der Berechnung den Freibetrag für Enkel gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG an. Die Klägerin begehrte demgegenüber den höheren persönlichen Freibetrag für Kinder. Maßgeblich könnten nur lebende Berechtigte sein und Enkel seien noch nicht geboren.

Inhalt der Stiftungsurkunde maßgeblich

Das FG Münster wies die Klage mit Urteil vom 18.05.2017 (3 K 3247/15 Erb) ab. Bei einem Stiftungsgeschäft sei für die Schenkungsteuer das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Schenker zugrunde zu legen. Hierbei seien alle Personen zu berücksichtigen, die Vermögensvorteile erlangen können. Maßgeblich sei der Inhalt der Stiftungsurkunde, der im Zweifel im Wege der Auslegung zu ermitteln sei. Da im Streitfall neben der Generation der Stifterin zwei nachfolgende Generationen am Vermögen partizipieren können, sei lediglich der niedrigere Freibetrag für Enkel zu gewähren.

Die vom Senat zum Bundesfinanzhof zur Fortbildung des Rechts zugelassene Revision ist dort unter dem Aktenzeichen II R 32/17 anhängig.

(FG Münster, NL vom 17.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank