• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stichtag 17. Juni 2016: Was ist bei Qualitätskontrollen zu beachten?

11.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Stichtag 17. Juni 2016: Was ist bei Qualitätskontrollen zu beachten?

Beitrag mit Bild

Der Stichtag 17.06.2016 bringt Unsicherheiten, auf welcher rechtlichen Grundlage Qualitätskontrollen im Übergang vom bisherigen zum neuen System durchzuführen sind.

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, das am 17. Juni 2016 in Kraft treten soll, führt auch zu Änderungen bei der Durchführung von Qualitätskontrollen.

Wesentliche Änderungen bei der Durchführung von Qualitätskontrollen werden die Grundgesamtheit der Aufträge (nur noch gesetzliche Abschlussprüfungen und Aufträge, die von der BaFin erteilt wurden), das prüferische Vorgehen und auch das Prüfungsurteil betreffen. Dies führt mitunter zu Unsicherheiten, auf welcher rechtlichen Grundlage Qualitätskontrollen im Übergang vom bisherigen zum neuen System durchzuführen sind.

Qualitätskontrollen bis zum 16. Juni 2016

Angesichts des zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig beratenen Regelungsrahmens – die Satzung für Qualitätskontrolle muss vom Beirat verabschiedet und vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden – empfiehlt die Kommission für Qualitätskontrolle, Qualitätskontrollen möglichst bis zum 16. Juni 2016 (Prüfungsurteil) abzuschließen oder erst danach zu beginnen. Qualitätskontrollen, deren materielle Prüfungshandlungen vor dem 17. Juni 2016 abgeschlossen werden (Datum des Qualitätskontrollberichtes), sind somit nach der derzeitigen Rechtslage durch-zuführen. Die Auswertung erfolgt auch nach dem 16. Juni 2016 nach derzeit geltendem Recht.

Qualitätskontrollen nach dem 16. Juni 2016

Qualitätskontrollen, die nach dem 16. Juni 2016 (Prüfungsurteil) abgeschlossen werden, sind nach dem dann geltenden Recht abzuwickeln. Dies gilt auch, wenn die Qualitätskontrolle vor dem Stich-tag beauftragt wurde.

(WPK vom 10.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank