• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stichtag 1. August: Änderung der Mindestlohndokumentation

03.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Stichtag 1. August: Änderung der Mindestlohndokumentation

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Seit dem vergangenen Samstag haben sich für Unternehmen die Aufzeichnungspflichten vereinfacht – dank einer neuen Verordnung. Bisher mussten Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit für Mitarbeiter mit einem Monatslohn bis 2958 Euro dokumentiert werden, nun entfällt die Pflicht schon ab 2000 Euro.

Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die seit dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958,- Euro Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

(BMAS / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht