• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stichtag 1. August: Änderung der Mindestlohndokumentation

03.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Stichtag 1. August: Änderung der Mindestlohndokumentation

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Seit dem vergangenen Samstag haben sich für Unternehmen die Aufzeichnungspflichten vereinfacht – dank einer neuen Verordnung. Bisher mussten Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit für Mitarbeiter mit einem Monatslohn bis 2958 Euro dokumentiert werden, nun entfällt die Pflicht schon ab 2000 Euro.

Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die seit dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958,- Euro Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

(BMAS / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)