01.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Stichproben in der Abschlussprüfung

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Bei der Stichprobenprüfung wird nur eine Auswahl von Prüfungsobjekten (Stichprobenelemente) aus der Menge des Prüfungskomplexes geprüft.

Das IDW hat den Prüfungsstandard IDW PS 310 zu repräsentativen Auswahlverfahren (Stichproben) in der Abschlussprüfung verabschiedet.

Der Prüfungsstandard setzt die Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 530 „Audit Sampling“ um und ersetzt zukünftig die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 1/1988: Zur Anwendung stichprobengestützter Prüfungsmethoden bei der Jahresabschlussprüfung (IDW St/HFA 1/1988).

Wie wird eine Stichprobe konzipiert?

IDW PS 310 regelt ausschließlich repräsentative Auswahlverfahren (Stichproben) in der Abschlussprüfung und beschreibt, wie eine Stichprobe konzipiert wird, die Durchführung von Stichprobenprüfungen und den Umgang mit dabei festgestellten Fehlern und Abweichungen. Die Auswahl von bestimmten Elementen (bewusste Auswahl) wird nicht in IDW PS 310 behandelt, sondern im überarbeiteten IDW PS 300 n.F.

(IDW vom 29.07.2016 / Viola C. Didier)


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