01.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Stichproben in der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

Bei der Stichprobenprüfung wird nur eine Auswahl von Prüfungsobjekten (Stichprobenelemente) aus der Menge des Prüfungskomplexes geprüft.

Das IDW hat den Prüfungsstandard IDW PS 310 zu repräsentativen Auswahlverfahren (Stichproben) in der Abschlussprüfung verabschiedet.

Der Prüfungsstandard setzt die Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 530 „Audit Sampling“ um und ersetzt zukünftig die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 1/1988: Zur Anwendung stichprobengestützter Prüfungsmethoden bei der Jahresabschlussprüfung (IDW St/HFA 1/1988).

Wie wird eine Stichprobe konzipiert?

IDW PS 310 regelt ausschließlich repräsentative Auswahlverfahren (Stichproben) in der Abschlussprüfung und beschreibt, wie eine Stichprobe konzipiert wird, die Durchführung von Stichprobenprüfungen und den Umgang mit dabei festgestellten Fehlern und Abweichungen. Die Auswahl von bestimmten Elementen (bewusste Auswahl) wird nicht in IDW PS 310 behandelt, sondern im überarbeiteten IDW PS 300 n.F.

(IDW vom 29.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank