06.11.2017

Meldung, Steuerrecht

Steuervergünstigungen auf dem Prüfstand

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht mittel- und langfristig „erhebliche finanzwirtschaftliche Herausforderungen“ für den Bundeshaushalt. Um die Tragfähigkeit des Haushalts langfristig abzusichern und ihn strukturell zu entlasten, mahnt der Rechnungshof unter anderem den Abbau von Steuervergünstigungen an.

Kritisch sieht der BRH unter anderem Steuerrabatte bei der Energiebesteuerung und der Einkommenssteuer (z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen) sowie die Vergünstigung für Dieselkraftstoffe. Zudem sei eine Reform der ermäßigten Umsatzsteuer angezeigt. Dies geht aus dem BRH-Bericht (19/26) zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes („Herausforderungen und Handlungsoptionen für die 19. Wahlperiode“) hervor.

Risiken für die Haushaltstragfähigkeit

Der BRH sieht in der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, den niedrigen Zinsen und den steigenden Steuereinnahmen günstige Rahmenbedingungen für die kommenden Haushaltsjahre bis 2021. Mittel- und langfristige Herausforderungen ergeben sich laut dem Bericht insbesondere aus der demografischen Entwicklung, die sich in zunehmenden Sozialausgaben (insbesondere für Leistungen an die Rentenversicherung) niederschlägt. Der Bund übernähme zudem zunehmend Sozialausgaben, für die eigentlich Länder und Kommunen zuständig seien. Mittelfristig sei zudem weiterhin mit erheblichen Aufwendungen im zweistelligen Milliardenbereich für die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie zur Fluchtursachenbekämpfung zu rechnen. Auch Investitionen in die Infrastruktur werden laut Bericht auf den Haushalt durchschlagen. Risiken für die Haushaltstragfähigkeit sieht der Bundesrechnungshof auch in den noch nicht absehbaren Folgen des Brexit sowie weiteren möglichen Auswirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise.

Geringe Spielräume für Einsparungen

Ausgabenseitig sieht der Rechnungshof in dem Bericht geringe Spielräume für Einsparungen. Ein Grund dafür seien Lastenverschiebungen im föderalen Finanzgefüge in Richtung des Bundes: So entlaste der Bund Länder und Kommunen im kommenden Jahr um mehr als 76 Milliarden Euro. Ab 2020 sei zudem mit einer zusätzlichen Belastung von jährlich zehn Milliarden Euro in Folge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu rechnen. Hingegen seien bei der Entflechtung von Aufgaben nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, kritisiert der Rechnungshof. In der neuen Wahlperiode müsse weiter an einer solchen Entflechtung gearbeitet werden. „Ziel muss sein, mehr Transparenz im föderalen Zusammenwirken zu erreichen und die finanzielle Eigenverantwortung der staatlichen Ebenen zu stärken“, fordert der Rechnungshof

(Dt. Bundestag, hib vom 06.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)