Eine zündende Idee allein reicht leider nicht, um sich selbstständig zu machen und sich am Markt behaupten zu können. Bei den Vorbereitungen für eine Betriebseröffnung und der Beschaffung der dafür notwendigen Finanzmittel ist vieles zu bedenken – vor allem steuerliche Fragen sind von großer Bedeutung.
Ist die Idee für ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung geboren, stellt sich zuerst die Frage der Unternehmensform. Bei digitalen Dienstleistungen ist der Ort des Unternehmens eher zweitrangig. Bei anderen Geschäftsmodellen sollte der Existenzgründer die Standortfrage genau prüfen und ggf. eine Marktrecherche durchführen.
Finanzierung muss gesichert sein
Sind die passenden Räumlichkeiten gefunden, benötigt der Jungunternehmer Finanzmittel für Mietzahlungen, die Anschaffung von Investitionsgütern und von Betriebsmitteln. Muss er dafür einen Kredit aufnehmen, verlangen mögliche Geldgeber zunächst einen Businessplan, in dem die Unternehmensidee vorgestellt und der Kapitalbedarf genauer erläutert und begründet wird. Bei den dazu erforderlichen Planungsrechnungen und der Aufbereitung der Zahlen können Steuerberater Unterstützung leisten und helfen, die Plausibilität der getroffenen Annahmen einzuschätzen.
Rechtsformwahl als Qual?
Als Gerüst für das zu gründende Unternehmen muss eine Rechtsform her. Diese entscheidet über die persönliche Haftung des Gründers ebenso wie über die zukünftige Steuerbelastung. Bei einer einzelnen Person bietet sich aufgrund geringer Formvorschriften und niedriger Kosten grundsätzlich das Einzelunternehmen an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft, z. B. in Form einer GmbH, zu gründen, um die persönlichen finanziellen Risiken des Unternehmers zu begrenzen. Im Gegenzug sind aber die Gründungskosten höher und es müssen mehr formale Vorschriften beachtet werden. Mehrere Gründer können zwischen den verschiedenen Formen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft wählen. Da ein Rechtsformwechsel später nicht ganz einfach ist, sollten die verschiedenen Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden.
Unternehmensplanung
Nach der Gründung ist für die Steuerung des Unternehmens der Zugriff auf aktuelle Kennzahlen wichtig, die zu großen Teilen aus der Finanzbuchhaltung abgeleitet werden. Eine Erfolgs- und Liquiditätsplanung sorgt dafür, dass sich keine unerwarteten Finanzlücken auftun, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Ein Controlling liefert durch den Vergleich von Ist- und Planzahlungen Hinweise auf Fehlentwicklungen, die Gegenmaßnahmen nötig machen. Dabei ist es bei einem schnellen Unternehmenswachstum genauso wichtig, nicht den Überblick zu verlieren, wie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Steuerberater können den Gründer mit Planungsrechnungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen unterstützen.
Steuerliche Fragen
Unternehmer müssen deutlich mehr Steuerarten und -vorschriften beachten als Arbeitnehmer. Einkommensteuer wird von Einzelunternehmern, Freiberuflern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft für deren Gewinn bzw. Gewinnanteil gezahlt. Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften, wie z. B. der GmbH. Die Gewerbesteuer gilt für alle Gewerbebetriebe, aber nicht für Freiberufler.
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Des Weiteren unterliegen mit wenigen Ausnahmen alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmers der Umsatzsteuer. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Steuerbeträge müssen durch die Umsatzsteuervoranmeldung (bei Existenzgründern während der ersten beiden Jahre grundsätzlich monatlich) an das Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug sind aber die auf bezogene Leistungen gezahlten Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehbar. Kleinunternehmer haben optional die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zu berechnen, können dafür dann aber auch die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
Buchhaltung nicht vergessen
Der Einrichtung der Buchhaltung zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit kommt eine hohe Bedeutung zu, denn damit werden die Weichen für die Finanzbuchhaltung, die spätere Gewinnermittlung und für die Steuererklärungen gestellt. Aus handelsrechtlicher ebenso wie aus steuerlicher Sicht sind zahlreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Der Steuerberater achtet darauf, dass hier nichts übersehen wird und schützt dadurch vor späteren unliebsamen Überraschungen.
(StBK Niedersachsen, PM vom 14.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)