Das Digitalisierungspotenzial im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist lang noch nicht ausgeschöpft. Doch die zunehmende Komplexität des materiellen Steuerrechts behindert die zukunftsweisende Digitalisierung.
Während das jüngst verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens einen wichtigen Einschnitt für die Digitalisierung des Steuerrechts in der Finanzverwaltung darstellt, sind die notwendigen flankierenden Begleitmaßnahmen, den entsprechenden Rahmen für die Unternehmenspraxis zu schaffen, noch ausgeblieben.
Defizite der Digitalisierung des Steuerrechts
Unternehmerisches Agieren hat sich in den vergangenen Jahrzehnten durch die Digitalisierung enorm verändert. Dabei ist das Digitalisierungspotenzial auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung lang nicht ausgeschöpft. Auch wenn die hierfür erforderlichen technischen Entwicklungen nicht zuletzt im Bereich der Informationstechnologie insbesondere von den großen Unternehmen weitgehend bereits vollzogen wurden und aus der Unternehmenspraxis nicht mehr wegzudenken sind. Die steuerrelevanten Abläufe sollten auch im Unternehmen mit erheblich geringerem personellem Aufwand, im Idealfall vollständig automationsgestützt, erfassbar sein. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie auch im LSt-Abzugs- und USt-Verfahren bleibt die Digitalisierung weit hinter dem ansonsten enorm fortgeschrittenen digitalen Entwicklungsstand zurück. Fehlende Änderungen und Ergänzungen im materiellen Steuerrecht, insbesondere durch eine Vereinfachung und Verbesserung der Rechtssicherheit, unterstreichen den Handlungsbedarf.
In ihrem Fachbeitrag „Die Grenzen der Digitalisierung für die Unternehmen im Steuerrecht“ zeigen die Autoren RA Berthold Welling und RA Yokab Ghebrewebet Gründe auf, die die Herausforderungen der Digitalisierung im Bereich des Steuerechtes aus Sicht der Unternehmen klarstellen und den Reformbedarf verdeutlichen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 25.11.2016, Heft 47, Beilage 04, Seite 33 – 34 sowie online unter DB1219803.