• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steueroasen-Liste erfasst nur Spitze des Eisbergs

26.01.2021

Meldung, Steuerrecht

Steueroasen-Liste erfasst nur Spitze des Eisbergs

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

In einer Entschließung drängen die EU-Abgeordneten darauf, das System zur Erstellung der EU-Liste der Steueroasen zu ändern. Die Liste sorge „für Missverständnisse und ist kaum wirksam.“ Länder sollten nicht von der schwarzen Liste gestrichen werden, wenn sie nur symbolische Änderungen vornehmen. Und: ein Unternehmenssteuersatz von 0 % sollte automatisch zur Auflistung führen.

Die EU-Liste der Steueroasen, die 2017 erstellt wurde, habe bisher „positive Auswirkungen” gehabt. Sie sei aber „ihren Möglichkeiten nicht vollständig gerecht“ geworden. „Gebiete, die in der Liste genannt sind, sind für weniger als 2 % der weltweiten Einbußen an Steuereinnahmen verantwortlich“, so die Abgeordneten. Die jetzt angenommene Resolution besagt, dass die Liste, so wie sie gegenwärtig verwaltet wird, „für Missverständnisse sorgt und kaum wirksam ist“. Die Verabschiedung der Entschließung bildet den Abschluss der Debatte zu dem Thema, die am Abend des 20.01.2021 mit der EU-Ratspräsidentschaft und der Kommission geführt wurde.

Neue Kriterien für Steueroasen

Die Abgeordneten schlagen Änderungen vor, um die Aufnahme in die und die Streichung aus der Liste transparenter und kohärenter zu machen. Die Kriterien sollten stärker unparteiisch ausgerichtet sein. Es sollten Kriterien hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass mehr Länder als Steueroase eingestuft werden. Dies soll verhindern, dass Länder überstürzt von der schwarzen Liste gestrichen werden. EU-Mitgliedstaaten sollten anhand derselben Kriterien geprüft werden, die für die EU-Liste festgelegt wurden. Gegebenenfalls müssen diese dann ebenfalls als Steuerparadiese betrachtet werden.

Erweiterung des Anwendungsbereiches

Das Kriterium der fairen Besteuerung sollte nicht nur auf den Vorzugscharakter von steuerlichen Maßnahmen beschränkt sein. Es soll weitere Praktiken im Blick haben. Dass die Kaimaninseln, die einen Unternehmenssteuersatz von 0 % haben, von der schwarzen Liste gestrichen wurden, sei Beweis genug dafür. Neben anderen Maßnahmen schlagen die Abgeordneten daher vor, Drittländer und -gebiete, die einen Unternehmenssteuersatz von 0 % haben oder Unternehmensgewinne nicht besteuern, automatisch in die Liste aufzunehmen.

Strengere Anforderungen

Die Abgeordneten fordern, dass die Streichung von der schwarzen Liste nicht das Ergebnis lediglich kleiner Änderungen am Steuersystem sein sollte. So hat man beispielsweise die Kaimaninseln und Bermuda von der Liste gestrichen, nachdem sie „sehr geringfügige substanzielle Kriterien und schwache Durchsetzungsmaßnahmen“ einführten. Die Entschließung fordert daher, dass die Prüfkriterien strenger sein sollten.

Fairness und Transparenz

Alle Drittländer müssten fair behandelt und nach den gleichen Kriterien überprüft werden, so die Abgeordneten. Die aktuelle Liste zeige, dass dies nicht der Fall sei. Die mangelnde Transparenz, mit der sie erstellt und aktualisiert werde, verstärke diese Bedenken noch. Sie fordern, dass das Verfahren zur Erstellung der Liste durch ein rechtsverbindliches Instrument vor Ende 2021 formalisiert wird und stellen in Frage, ob ein informelles Gremium wie die Gruppe “Verhaltenskodex” fähig oder geeignet ist, die schwarze Liste zu aktualisieren.

(EU-Parlament vom 21.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank