• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steueroasen: EU veröffentlicht Liste nicht kooperativer Staaten

07.12.2017

Meldung, Steuerrecht

Steueroasen: EU veröffentlicht Liste nicht kooperativer Staaten

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die erste EU-Liste nicht kooperativen Steuergebiete geeinigt. Insgesamt haben die Minister 17 Länder aufgelistet, da sie die vereinbarten Standards für gute Regierungsführung im Steuerbereich nicht eingehalten haben.

Die Idee einer EU-Liste wurde ursprünglich von der EU-Kommission entwickelt und anschließend von den Mitgliedstaaten weiterverfolgt. Die Erstellung der Liste hat zu einem aktiven Engagement vieler internationaler Partner der EU geführt. Die Liste umfasst unter anderem Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Panama. Darüber hinaus haben sich 47 Länder nach Rücksprache mit der EU verpflichtet, Mängel in ihren Steuersystemen zu beheben und die geforderten Kriterien zu erfüllen.

Versprechen müssen in Taten umgesetzt werden

Allerdings müssen die Arbeiten der EU nun fortgesetzt werden, da die 47 Länder die EU-Kriterien bis Ende 2018 (2019 für Entwicklungsländer ohne Finanzzentren) erfüllen sollten, um nicht in die Liste aufgenommen zu werden. Die Kommission erwartet ferner, dass die Mitgliedstaaten strenge und abschreckende Gegenmaßnahmen für gelistete Jurisdiktionen ergreifen, die die bestehenden Abwehrmaßnahmen auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Finanzierung ergänzen können.

Die nächsten Schritte

Der EU-Listungsprozess ist ein dynamischer Prozess, der bis 2018 andauern wird:

In einem ersten Schritt wird ein Schreiben an alle Jurisdiktionen auf der EU-Liste geschickt, in dem die Entscheidung erläutert wird und erklärt wird, was sie tun können, um von der Liste gestrichen zu werden.

Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten werden weiterhin alle Gerichtsbarkeiten genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden, und um zu entscheiden, ob in Zukunft weitere Länder in die Liste aufgenommen werden sollen. Ein erster Zwischenbericht soll bis Mitte 2018 veröffentlicht werden. Die EU-Liste wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.

(EU-Kommission, PM vom 05.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)