29.09.2015

Meldung, Steuerrecht

Steuern auf Arbeit sind zu hoch

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission mahnt: Steuern auf Arbeit sind in vielen Mitgliedstaaten immer noch zu hoch.

Viele EU-Mitgliedsländer kommen mit ihren Steuerreformen voran. Zu hohe Steuern auf Arbeit bleiben jedoch eine der größten steuerpolitischen Herausforderungen, darunter auch Deutschland.

Die EU-Finanzminister hatten sich jüngst auf einen europaweiten Vergleich ihrer Steuerbelastung auf Arbeit verständigt. Die Europäische Kommission legte nun einen ausführlichen Bericht zu Steuerreformen in der EU vor. Viele Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande und Schweden, haben nach wie vor vergleichsweise hohe Steuern auf Arbeit. Damit besteht laut Kommission Spielraum, die Steuerbelastung auf andere Steuerarten zu verlegen, zum Beispiel Verbrauchs- und Umweltsteuern sowie Immobiliensteuern.

Steuern auf Arbeit als größte Quelle des Steueraufkommens

Die größte Quelle des Steueraufkommens in der EU sind laut einer Meldung von Eurostat aus dem Jahr 2014 Steuern auf Arbeit, die 2012 über die Hälfte des gesamten Steueraufkommens ausmachten (51,0 Prozent), gefolgt von Konsumsteuern (28,5 Prozent) und Kapitalsteuern (20,8 Prozent). Die höchsten Anteile durch die Besteuerung der Arbeit gab es in Schweden (58,6 Prozent), den Niederlanden (57,5 Prozent) und Deutschland (56,6 Prozent). Nur in Bulgarien (32,9 Prozent), Malta (34,6 Prozent), Zypern (37,1 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (38,9 Prozent) lag dieser Anteil unter 40 Prozent. Der durchschnittliche implizite Steuersatz auf Arbeit in der EU lag bei 36,1 Prozent in 2012 – Deutschland 37,8 Prozent, während er auf Malta nur 24,5 Prozent, im Vereinigten Königreich 25,2 Prozent und 25,4 Prozent in Portugal betrug. Spitzenreiter ist Belgien mit 42,8 Prozent.

(EU-Kommission / Eurostat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©SBH/fotolia.com


17.06.2026

Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

EFRAG hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an der Fair-Value-Option veröffentlicht.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht