29.09.2015

Meldung, Steuerrecht

Steuern auf Arbeit sind zu hoch

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission mahnt: Steuern auf Arbeit sind in vielen Mitgliedstaaten immer noch zu hoch.

Viele EU-Mitgliedsländer kommen mit ihren Steuerreformen voran. Zu hohe Steuern auf Arbeit bleiben jedoch eine der größten steuerpolitischen Herausforderungen, darunter auch Deutschland.

Die EU-Finanzminister hatten sich jüngst auf einen europaweiten Vergleich ihrer Steuerbelastung auf Arbeit verständigt. Die Europäische Kommission legte nun einen ausführlichen Bericht zu Steuerreformen in der EU vor. Viele Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande und Schweden, haben nach wie vor vergleichsweise hohe Steuern auf Arbeit. Damit besteht laut Kommission Spielraum, die Steuerbelastung auf andere Steuerarten zu verlegen, zum Beispiel Verbrauchs- und Umweltsteuern sowie Immobiliensteuern.

Steuern auf Arbeit als größte Quelle des Steueraufkommens

Die größte Quelle des Steueraufkommens in der EU sind laut einer Meldung von Eurostat aus dem Jahr 2014 Steuern auf Arbeit, die 2012 über die Hälfte des gesamten Steueraufkommens ausmachten (51,0 Prozent), gefolgt von Konsumsteuern (28,5 Prozent) und Kapitalsteuern (20,8 Prozent). Die höchsten Anteile durch die Besteuerung der Arbeit gab es in Schweden (58,6 Prozent), den Niederlanden (57,5 Prozent) und Deutschland (56,6 Prozent). Nur in Bulgarien (32,9 Prozent), Malta (34,6 Prozent), Zypern (37,1 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (38,9 Prozent) lag dieser Anteil unter 40 Prozent. Der durchschnittliche implizite Steuersatz auf Arbeit in der EU lag bei 36,1 Prozent in 2012 – Deutschland 37,8 Prozent, während er auf Malta nur 24,5 Prozent, im Vereinigten Königreich 25,2 Prozent und 25,4 Prozent in Portugal betrug. Spitzenreiter ist Belgien mit 42,8 Prozent.

(EU-Kommission / Eurostat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht