23.09.2020

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Vorteile fürs Home-Office?

Beitrag mit Bild

©agcreativelab/fotolia.com

Eine gemeinsame Initiative von Hessen und Bayern bezweckt, steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office auszuweiten und zu vereinfachen. Die Arbeit von zu Hause soll neu mit bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Bayerns Finanzminister Albert Füracker haben sich vorgenommen, Home-Office für die Bürgerinnen und Bürger steuerlich attraktiver zu machen. Dazu wollen Boddenberg und Füracker die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sogenannten Einfachvariante ergänzen. Diese soll vor allem denjenigen zugutekommen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Eine entsprechende Initiative bringen beide Minister am 24.09.2020 in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.

„Home-Office bringt viele Vorteile“

Finanzminister Boddenberg und Füracker sagten: „Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch entstehen daheim auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können. Beispielsweise, weil der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Wir möchten deshalb, dass die Zusatzkosten durch Home-Office unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Unser Vorschlag: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können.“

Keine besonderen Voraussetzungen für Steuervorteil

Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der Finanzminister der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so die beiden Finanzminister.

Steuervereinfachung in puncto Home-Office

„Der gemeinsame Vorschlag aus Hessen und Bayern trägt zur Steuervereinfachung bei. Er kann helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden. Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Der Bürger hätte weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet. Deshalb möchten wir dafür werben, dass unsere Initiative im Bundesrat eine Mehrheit erhält“, so Michael Boddenberg und Albert Füracker.

(FinMin Hessen, PM vom 20.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)