• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerliche Stolperfallen bei Bankkontoauszügen

19.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Stolperfallen bei Bankkontoauszügen

Beitrag mit Bild

Die Einordnung und steuerliche Anerkennung von (elektronischen) Kontoauszügen und Kontoumsatzdaten ist von mehreren Faktoren abhängig.

Mehr denn je gibt es Unsicherheiten in Bezug auf die steuerliche Einordnung und Anerkennung von Bankkontoauszügen und Kontoumsatzdaten. Es stellt sich die Frage, welche steuerlichen Besonderheiten es bei der Einordnung und Anerkennung von (elektronischen) Bankkontoauszügen der Kontokorrentkonten gibt.

Nach Veröffentlichung der BMF-Schreiben vom 24.07.2014 und vom 14.11.2014 (GoBD) sind die vor Jahren geführten Diskussionen zur steuerlichen Anerkennung von (elektronischen) Kontoauszügen und Kontoumsatzdaten wieder ausgebrochen. Geschäfts- und Firmenkunden unterliegen nämlich verschiedenen, außersteuerlichen oder steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, während Privatkunden nur in Ausnahmefällen Aufbewahrungspflichten erfüllen müssen.

Unsicherheiten wurden bislang nicht beseitigt

Aber auch die Begriffe „Electronic Banking“ oder „Online-Banking“ werden uneinheitlich verwendet. Der Leistungsumfang der Anwendungen unterscheidet sich. Zudem werden neben den herkömmlichen Kontoauszügen in Papierform Kontoinformationen zunehmend in digitaler Form ausgetauscht (z.B. elektronische Kontoauszüge im TIFF- oder PDF-Format oder Kontoumsatzdaten als Datensätze). Nicht zuletzt sind bei Geschäfts- und Firmenkunden bestehende Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Funktion und Form der Kontoauszüge und die Einhaltung der Ordnungsvorschriften (§§ 145-147 AO) zu berücksichtigen.

Leitfaden für die Praxis

Der Beitrag „Steuerliche Einordnung und Anerkennung von Bankkontoauszügen und Kontoumsatzdaten“ von Dipl.-Fw. Martin Henn und Dipl.-Fw. Dirk-Peter Kuballa setzt sich mit den unterschiedlichen Übermittlungsarten durch die Kreditinstitute, mit den verschiedenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei den Empfängern (Bankkunden) und mit den steuerrechtlichen Konsequenzen auseinander. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 19.08.2016, Heft 33, Seite 1900 – 1906 sowie online unter DB1200659


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank