• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerliche Hilfe für Unternehmer: Lastschrifteinzug widerrufen

01.04.2020

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Hilfe für Unternehmer: Lastschrifteinzug widerrufen

Beitrag mit Bild

©skywalk154/fotolia.com

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollten den Lastschrifteinzug bei der Umsatzsteuervoranmeldung vermeiden, rät das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz. Durch zahlreiche Stundungsanträge kann eine rechtzeitige Abarbeitung nicht gewährleistet werden.

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter führen bei infolge der Corona-Krise gestellten Anträgen auf Stundung und Vollstreckungsaufschub zur Umsatzsteuer derzeit keine strengen Prüfungen der Voraussetzungen durch. Eine zeitnahe Abarbeitung der Vielzahl der Anträge – noch vor dem nächsten fälligen Lastschrifteinzug der Umsatzsteuern – kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Dies dürfte allerdings bundesweit gelten.

Lastschrifteinzug rechtzeitig widerrufen

Um zu vermeiden, dass vor Entscheidung über die beantragte Billigkeitsmaßnahme Abbuchungen vom Konto erfolgen, weist das Landesamt für Steuern Unternehmer und Gewerbetreibende darauf hin, dass in diesen Fällen bei der Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung die Möglichkeit besteht, Kennziffer 26 auszuwählen. Hiermit kann ausnahmsweise ein bereits gewährter Lastschrifteinzug der Umsatzsteuer für diesen Zeitraum unterbunden werden.

Für Voranmeldungen anderer Zeiträume bleibt das ursprünglich erteilte SEPA-Lastschriftmandat bestehen.

Mehr zum Thema

Durch die Corona-Krise stehen zahlreiche Betriebe vor nie dagewesenen Herausforderungen. Neben dramatischen Umsatzeinbrüchen, Lieferproblemen, Sorgen um Mitarbeiter und Kunden stehen plötzlich auch steuerliche Fragen im Raum. Wie betroffene Unternehmen zumindest Probleme rund um die Steuerpflicht lösen können und welche Möglichkeiten das Hilfspaket der Bundesregierung bietet, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht John Büttner von der Wirtschaftskanzlei FPS im DER BETRIEB Interview.

(Landesamt für Steuern Rhl.-Pfalz vom 01.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht