• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerliche Hilfe für Unternehmer: Lastschrifteinzug widerrufen

01.04.2020

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Hilfe für Unternehmer: Lastschrifteinzug widerrufen

Beitrag mit Bild

©skywalk154/fotolia.com

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollten den Lastschrifteinzug bei der Umsatzsteuervoranmeldung vermeiden, rät das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz. Durch zahlreiche Stundungsanträge kann eine rechtzeitige Abarbeitung nicht gewährleistet werden.

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter führen bei infolge der Corona-Krise gestellten Anträgen auf Stundung und Vollstreckungsaufschub zur Umsatzsteuer derzeit keine strengen Prüfungen der Voraussetzungen durch. Eine zeitnahe Abarbeitung der Vielzahl der Anträge – noch vor dem nächsten fälligen Lastschrifteinzug der Umsatzsteuern – kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Dies dürfte allerdings bundesweit gelten.

Lastschrifteinzug rechtzeitig widerrufen

Um zu vermeiden, dass vor Entscheidung über die beantragte Billigkeitsmaßnahme Abbuchungen vom Konto erfolgen, weist das Landesamt für Steuern Unternehmer und Gewerbetreibende darauf hin, dass in diesen Fällen bei der Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung die Möglichkeit besteht, Kennziffer 26 auszuwählen. Hiermit kann ausnahmsweise ein bereits gewährter Lastschrifteinzug der Umsatzsteuer für diesen Zeitraum unterbunden werden.

Für Voranmeldungen anderer Zeiträume bleibt das ursprünglich erteilte SEPA-Lastschriftmandat bestehen.

Mehr zum Thema

Durch die Corona-Krise stehen zahlreiche Betriebe vor nie dagewesenen Herausforderungen. Neben dramatischen Umsatzeinbrüchen, Lieferproblemen, Sorgen um Mitarbeiter und Kunden stehen plötzlich auch steuerliche Fragen im Raum. Wie betroffene Unternehmen zumindest Probleme rund um die Steuerpflicht lösen können und welche Möglichkeiten das Hilfspaket der Bundesregierung bietet, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht John Büttner von der Wirtschaftskanzlei FPS im DER BETRIEB Interview.

(Landesamt für Steuern Rhl.-Pfalz vom 01.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


19.11.2025

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat klargestellt, wie Unternehmen Abschlüsse umrechnen müssen, wenn die Darstellungswährung in einem Hochinflationsland liegt.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


18.11.2025

DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Mit der verabschiedeten Position zum Omnibus-I-Paket will das EU-Parlament Unternehmen gezielt von übermäßiger Bürokratie entlasten.

weiterlesen
DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank