24.06.2019

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Forschungszulage kommt

Beitrag mit Bild

©ra2 studio/fotolia.com

Zur Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland will die Bundesregierung eine Forschungszulage einführen. Damit soll erreicht werden, dass insbesondere KMU vermehrt in Forschung und Entwicklung investieren, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf.
Die Forschungszulage soll nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzen, sondern sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln.
Welche Aufwendungen sind förderfähig?
Als förderfähige Aufwendungen sollen die von dem Unternehmen gezahlten Löhne für Arbeitnehmer gelten, die mit dem Faktor 1,2 multipliziert werden sollen. Die Bemessungsgrundlage ist auf zwei Millionen Euro pro Berechtigten begrenzt. Die Höhe der Forschungszulage soll 25 % der Bemessungsgrundlage betragen. Laut Finanztableau wird von Kosten für die Forschungszulage in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ab 2021 ausgegangen. Der Betrag soll bis 2024 auf 1,3 Milliarden Euro steigen.
(Dt. Bundestag von 19.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


19.03.2026

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Die neue Rechtsform EU Inc. soll Unternehmen in Europa schneller, digitaler, günstiger und grenzüberschreitend einfacher wachsen lassen.

weiterlesen
EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)