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12.06.2023

Meldung, Steuerrecht

Steuerhinterziehung: Steuerbescheid per Telegram?

Hunderte Nutzer "heimlicher" Telegram-Gruppen müssen in den kommenden Wochen mit Zahlungsaufforderungen vom Hauptzollamt rechnen, weil sie eingeschmuggelte Zigaretten auf der Internetplattform erworben haben.

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Der stellvertretende Leiter des Zollfahndungsamts Hamburg, Matthias Virmond, erklärte dazu: „Die akribische Ermittlungsarbeit hat erneut gezeigt, dass die vermeintliche Anonymität bei der Nutzung von sogenannten Messengerdiensten im Internet nicht vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schützt. Der Zoll geht konsequent gegen Steuerhinterziehung vor, kriminelle Strukturen werden zerschlagen und die ehrlichen Bürger geschützt.“ Natürlich werden die Steuerbescheide nicht per Telegram verschickt, sondern ergehen in Schriftform.

Zum Sachverhalt

Vermeintlich geschützt durch die Anonymität ihrer Telegram-Accounts wickelten Anbieter und Käufer Tausende von Zigarettengeschäften ab. Der Preis für die Tabakwaren lag in der Chat-Gruppe deutlich unter dem Verkaufspreis im Tabakwarenladen, hatten die Verkäufer sie nach gegenwärtigem Ermittlungsstand doch aus dem europäischen Ausland nach Deutschland schmuggeln lassen. Es liegt der Verdacht vor, dass hierdurch die fällige Tabaksteuer umgangen werden sollte. Zuzüglich einer anzunehmenden Gewinnmarge für die Drahtzieher waren die Zigaretten für die Kunden auf dem Telegram-Kanal immer noch um einiges günstiger als die vollversteuerten Zigaretten, die der Verbraucher im legalen Handel erwerben kann.

Bereits im Laufe der monatelangen Ermittlungen wurden zwölf Beschuldigte – teilweise in Hamburg ansässig – identifiziert, die zum Teil über Jahre mit bis zu 10.000 Mitgliedern in ihren Telegram-Verkaufsgruppen in Kontakt standen. Zur logistischen Abwicklung der Zigarettenlieferungen nutzten die Anbieter Garagen an verschiedenen Orten im Bundesgebiet. Den Endabnehmer erreichte die Ware meist per Postpaket.

Steuerausfall in Höhe von 515.737 Euro

Der Zigarettenhandel wurde durch die Ermittler des Zollfahndungsamts Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg durch strafprozessuale Maßnahmen dokumentiert, sodass den Beschuldigten ein Tatumfang von 2,8 Millionen Zigaretten zur Last gelegt wird. Der Steuerausfall beläuft sich bei dieser Menge auf 515.737 Euro, für die die Verkäufer in voller Summe haftbar gemacht werden.

Die Käufer müssen mit Nachforderungen der Finanzbehörden in Höhe von 36,83 Euro pro Stange Zigaretten rechnen.


Zoll.de vom 09.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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