• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerhinterziehung: Internationaler Datenaustausch zu Finanzkonten startet

29.09.2017

Meldung, Steuerrecht

Steuerhinterziehung: Internationaler Datenaustausch zu Finanzkonten startet

Beitrag mit Bild

©JulienEichinger/fotolia.com

Am Samstag startet der internationale Austausch von Steuerdaten zu Finanzkonten. Damit soll es künftig für Steuerbetrüger immer schwieriger werden, Geld vor den Finanzbehörden zu verschweigen.

An dem am 30.09.2017 beginnenden automatischen Datenaustausch über Finanzkonten in Steuersachen nehmen neben Deutschland zunächst 50 weitere Länder teil. Ab September 2018 steht eine Ausweitung auf über 100 teilnehmende Länder an.

Zum Hintergrund

Im Jahr 2014 verabschiedeten die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und die G20 den gemeinsamen Meldestandard CRS (Common Reporting Standard), der Grundlage für den jährlichen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ist. Auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 unterschrieben 51 Staaten eine Multilaterale Vereinbarung über diesen neuen Standard. Mittlerweile haben sich über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandard einzuführen.

Gemeinsamer Kampf gegen Steuerbetrug

Globalisierung und weltweite Vernetzung verlangen eine stärkere Zusammenarbeit der Steuerbehörden. Nur so kann verhindert werden, dass Gelder innerhalb kürzester Zeit auf andere Kontinente verschoben und damit vor nationalen Steuerbehörden verborgen werden können. Der automatische Informationsaustausch sorgt für mehr Transparenz und mehr Fairness.

Mehr zum Thema

Einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen des Internationalen Informationsaustauschs gibt der Fachaufsatz „Internationaler Informationsaustausch“ von WP/StB Prof. Dr. Gerhard Kraft, StB Dr. Xaver Ditz und Christian Heider, M.Sc. Dort werden zudem Rechtsfragen beim Austausch von Tax Rulings sowie dem Country-by-Country Reporting tiefergehend beleuchtet. Sie finden den Beitrag im aktuellen DER BETRIEB vom 29.09.2017, Heft 39, Seite 2243 ff. sowie online unter DB1244719.

(BMF, PM vom 29.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)