Am Samstag startet der internationale Austausch von Steuerdaten zu Finanzkonten. Damit soll es künftig für Steuerbetrüger immer schwieriger werden, Geld vor den Finanzbehörden zu verschweigen.
An dem am 30.09.2017 beginnenden automatischen Datenaustausch über Finanzkonten in Steuersachen nehmen neben Deutschland zunächst 50 weitere Länder teil. Ab September 2018 steht eine Ausweitung auf über 100 teilnehmende Länder an.
Zum Hintergrund
Im Jahr 2014 verabschiedeten die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und die G20 den gemeinsamen Meldestandard CRS (Common Reporting Standard), der Grundlage für den jährlichen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ist. Auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 unterschrieben 51 Staaten eine Multilaterale Vereinbarung über diesen neuen Standard. Mittlerweile haben sich über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandard einzuführen.
Gemeinsamer Kampf gegen Steuerbetrug
Globalisierung und weltweite Vernetzung verlangen eine stärkere Zusammenarbeit der Steuerbehörden. Nur so kann verhindert werden, dass Gelder innerhalb kürzester Zeit auf andere Kontinente verschoben und damit vor nationalen Steuerbehörden verborgen werden können. Der automatische Informationsaustausch sorgt für mehr Transparenz und mehr Fairness.
Einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen des Internationalen Informationsaustauschs gibt der Fachaufsatz „Internationaler Informationsaustausch“ von WP/StB Prof. Dr. Gerhard Kraft, StB Dr. Xaver Ditz und Christian Heider, M.Sc. Dort werden zudem Rechtsfragen beim Austausch von Tax Rulings sowie dem Country-by-Country Reporting tiefergehend beleuchtet. Sie finden den Beitrag im aktuellen DER BETRIEB vom 29.09.2017, Heft 39, Seite 2243 ff. sowie online unter DB1244719.
(BMF, PM vom 29.09.2017 / Viola C. Didier)