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29.10.2019

Meldung, Steuerrecht

Steuerfreibetrag: Bessere Mitarbeiterbeteiligung geprüft

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©alphaspirit/fotolia.com

Die Bundesregierung prüft, wie die Mitarbeiterbeteiligung verbessert werden kann. Dazu seien zwei Forschungsgutachten in Auftrag gegeben worden, berichtet sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Bei der Mitarbeiterbeteiligung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich direkt am Unternehmenserfolg ihres Arbeitgebers zu beteiligen. Sie profitieren neben ihrem Arbeitslohn am Aufschwung des Unternehmens und werden zu Teilhabern ihrer eigenen Leistung und des Unternehmenserfolgs. Eine direkte Erfolgsbeteiligung erhöht die Mitarbeiterbindung, also die Identifikation mit dem Arbeitgeber und dem Unternehmen. Zusätzlich kann sie eine weitere Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge darstellen.

Formen der Mitarbeiterbeteiligung

Formen der Mitarbeiterbeteiligung können unter anderem bei börsennotierten Unternehmen der Erwerb von Belegschaftsaktien sein oder bei nicht börsennotierten Unternehmen der Erwerb von Genussrechten oder die stille Beteiligung. Auch für Start-ups kann die Mitarbeiterbeteiligung einen großen Mehrwert bei der Rekrutierung und Suche nach Personal darstellen.

Anfang 2019 haben bereits 30 Vorstandsvorsitzende europäischer Start-ups für bessere Rahmenbedingungen bei der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung geworben. Die Koalition zwischen CDU, CSU und SPD schreibt in ihrem Koalitionsvertrag: „Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung prüfen“. Bis heute steht nach Ansicht der FDP noch nicht fest, ob und wann mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Mitarbeiterbeteiligung zu rechnen ist. Offen ist auch, welche Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung überhaupt derzeit geprüft werden.

Zwei Gutachten evaluieren Möglichkeiten

Die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird derzeit im Rahmen des vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Forschungsgutachtens „Evaluierung von Steuervergünstigungen“ durch das FiFo Köln in Kooperation mit ZEW Mannheim, ifo München und dem Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) evaluiert. Das Forschungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jüngst ein Forschungsgutachten mit dem Titel „Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland/Europa und Entwicklungsperspektiven“ in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll u. a. auch mit Blick auf Start-up-Unternehmen die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für besonders nachgefragte Fachkräfte in Deutschland und anderen EU-Staaten evaluieren, vergleichen und Best-practice-Beispiele identifizieren. Der Abschluss des Gutachtens wird für das erste Quartal 2020 erwartet.

Erhöhung des Steuerfreibetrags?

Über die finanziellen Auswirkungen im Haushalt aufgrund einer Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterbeteiligung kann die Bundesregierung keine Auskunft geben. Nach Angaben der FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage beträgt der Steuerfreibetrag bei der Beteiligung eines Arbeitnehmers am Unternehmen seines Arbeitgebers nur 360 Euro im Jahr. Im europäischen Vergleich liege Deutschland damit abgeschlagen weit unten. In den Niederlanden, in Österreich, Italien, Ungarn und Großbritannien liege der entsprechende Wert weit darüber.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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