• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererstattung bei der Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen

13.09.2018

Meldung, Steuerrecht

Steuererstattung bei der Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Die Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen wird zugunsten der Steuerpflichtigen neu berechnet. Die Neuberechnung betrifft alleine in Berlin rund 200.000 Steuerbescheide, berichtet die Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin.

Maßgeblich für die Neuberechnung ist das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 (VI R 75/14) zum Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG). Aufwendungen für Krankheit und Pflege werden von der Finanzverwaltung entsprechend berücksichtigt.

Entlastung für die Steuerpflichtigen

Bei der neuen Berechnung wird nunmehr nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den gesetzlichen Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Steuer-Prozentsatz belastet. Dies führt grundsätzlich zu einer Entlastung für die Steuerpflichtigen.

Welche Steuerbescheide sind betroffen?

Die Grundsätze der Gerichtsentscheidung werden bereits seit Juni 2017 in allen neuen Fällen bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Vor diesem Zeitpunkt bekannt gegebene Steuerbescheide, die bereits mit Blick auf das noch ausstehende Urteil vorläufig ergangen sind, werden nun zugunsten der Betroffenen geändert. Ein besonderer Antrag ist nicht nötig. Die konkrete Höhe der Steuerminderung für die Steuerzahlerinnen und -zahler ist dabei vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sie kann betragsmäßig in der Regel im zweistelligen bis maximal dreistelligen Euro-Bereich liegen.

(SenFin Berlin, PM vom 12.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Rechtsboard

Jan Henrich


06.08.2026

Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Der BGH hat jüngst mit Beschluss vom 23.06.2026 (II ZB 12/25) klargestellt, dass das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern bei den unternehmensmitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerten des § 1 Abs. 1 DrittelbG begründet. Arbeitnehmer sind grds. ausschließlich ihrem jeweiligen Vertragsarbeitgeber zuzurechnen.

weiterlesen
Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


06.08.2026

BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen

Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen werden steuerlich ohne gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren behandelt.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht