28.09.2018

Meldung, Steuerrecht

Steuererleichterungen für Fachkräfte

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

In einer ganzen Reihe europäischer Länder gibt es Steuervergünstigungen für ausländische Fach- und Führungskräfte. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprechende Regelungen auf.

In Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland. Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Zypern gibt es Steuervergünstigungen für ausländische Fach- und Führungskräfte. Beispielsweise können in den Niederlanden hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen beantragen, dass 30 % ihres Arbeitseinkommens steuerfrei gezahlt werden. Außerdem kann ihnen der Arbeitgeber die Schulgelder für den Besuch der Kinder auf internationalen Schulen steuerfrei erstatten. Die Auflistung finden Sie hier.

Zugang zu Visa und Pässen für Investoren

Auf die Frage nach leichterem Zugang zu Visa und Pässen für Investoren in anderen EU-Ländern schreibt die Regierung, bei solchen „Passprogrammen“ könne das Risiko zur Umgehung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten bestehen. Es sei das Ziel der Bundesregierung, eine umfassende Lösung für Umgehungsversuche zu finden. Im Übrigen sehe das deutsche Recht verschiedene Abwehrmöglichkeiten vor, die den Wegzug deutscher Staatsangehöriger speziell für Zwecke der Ertrag- und Erbschaftsteueroptimierung entgegenwirken sollen, heißt es in der Antwort.

(Dt. Bundestag, hib vom 28.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht