• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015

04.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015

Beitrag mit Bild

Die Finanzämter gehen davon aus, dass Steuererklärungen laufend fertig gestellt und unverzüglich eingereicht werden.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das vergangene Kalenderjahr veröffentlicht.

1. Abgabefrist für Steuererklärungen

Für das Kalenderjahr 2015 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO)

b i s  z u m  3 1. M a i  2 0 1 6

bei den Finanzämtern abzugeben.

2. Fristverlängerung

Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden, wird vorbehaltlich des Absatzes 2 die Frist nach § 109 AO allgemein

b i s  z u m  3 1. D e z e m b e r  2 0 1 6

verlängert.

(BMF vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Style-Photography/fotolia.com


20.06.2025

BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Auch ein befristet angestellter Arbeitnehmer bleibt befristet, selbst wenn er in den Betriebsrat gewählt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht.

weiterlesen
BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.06.2025

Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Mit der EmpCo-Richtlinie setzt die EU ein deutliches Zeichen gegen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Kritik kommt von der BRAK.

weiterlesen
Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.06.2025

Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Für Kapitalgesellschaften ist die Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung steuerlich irrelevant. Jede Tätigkeit gilt automatisch als gewerblich.

weiterlesen
Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank