• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015

04.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015

Beitrag mit Bild

Die Finanzämter gehen davon aus, dass Steuererklärungen laufend fertig gestellt und unverzüglich eingereicht werden.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das vergangene Kalenderjahr veröffentlicht.

1. Abgabefrist für Steuererklärungen

Für das Kalenderjahr 2015 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO)

b i s  z u m  3 1. M a i  2 0 1 6

bei den Finanzämtern abzugeben.

2. Fristverlängerung

Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden, wird vorbehaltlich des Absatzes 2 die Frist nach § 109 AO allgemein

b i s  z u m  3 1. D e z e m b e r  2 0 1 6

verlängert.

(BMF vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ginasanders/123rf.com


26.03.2026

Kirchensteuer nur bei wirksamer Mitgliedschaft

Kirchensteuer setzt eine wirksame Kirchenmitgliedschaft voraus, die nach kirchlichem Recht genau geprüft werden muss.

weiterlesen
Kirchensteuer nur bei wirksamer Mitgliedschaft

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


26.03.2026

BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuer-Regelung

Der BFH hat bestätigt, dass die rückwirkende Erbschaftsteuerreform für Schenkungen ab Juli 2016 wirksam ist.

weiterlesen
BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuer-Regelung

Rechtsboard

RAin Dr. Kerstin Wilhelm / RA Dr. Johannes Dittrich


26.03.2026

Krisenvorsorge als Leitungsaufgabe: Rechtliche Pflichten und operative Umsetzung eines ganzheitlichen Crisis Management Systems

Gegenwärtig stellt sich weniger die Frage, ob ein Unternehmen von einer Krise betroffen sein könnte, als vielmehr, wann und in welcher Form eine Krise auftreten wird. Das Spektrum möglicher Auslöser ist denkbar weit.

weiterlesen
Krisenvorsorge als Leitungsaufgabe: Rechtliche Pflichten und operative Umsetzung eines ganzheitlichen Crisis Management Systems
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)