• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärung in Papier – Verspätungszuschlag fällig

11.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärung in Papier – Verspätungszuschlag fällig

Beitrag mit Bild

Die Finanzverwaltung macht ernst und akzeptiert ab diesem Jahr keine Steuererklärungen mehr in Papierform.

Die Steuererklärung in Papierform bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist passé. Wer sie dennoch nicht elektronisch beim Finanzamt einreicht, wird mit einem Verspätungszuschlag belastet, informiert die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ab. Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende, Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Selbstständige mit Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 € bereits seit 2011.

Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Steuer

Konkret bedeutet dies: Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Es muss mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben. Als Härtefall gilt, wer beispielsweise die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann oder dessen Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind.

(FinRlp vom 11.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)