• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärung in Papier – Verspätungszuschlag fällig

11.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärung in Papier – Verspätungszuschlag fällig

Beitrag mit Bild

Die Finanzverwaltung macht ernst und akzeptiert ab diesem Jahr keine Steuererklärungen mehr in Papierform.

Die Steuererklärung in Papierform bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist passé. Wer sie dennoch nicht elektronisch beim Finanzamt einreicht, wird mit einem Verspätungszuschlag belastet, informiert die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ab. Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende, Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Selbstständige mit Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 € bereits seit 2011.

Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Steuer

Konkret bedeutet dies: Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Es muss mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben. Als Härtefall gilt, wer beispielsweise die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann oder dessen Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind.

(FinRlp vom 11.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Markus Manten


12.08.2026

Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Die Wegzugsbesteuerung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen europäischer Mobilitätsfreiheit und mitgliedstaatlichen Fiskalinteressen.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


12.08.2026

Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Bei Disregarded Entities bleibt die Kapitalertragsteuerentlastung möglich, erfordert aber eine sorgfältige Mitwirkung im Antragsverfahren.

weiterlesen
Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Meldung

©momius/fotolia.com


12.08.2026

Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Ein Unfall auf dem Weg zu einer freiwilligen, vom Arbeitgeber bezahlten Massage in der Arbeitszeit ist trotz allem kein Arbeitsunfall.

weiterlesen
Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht