• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärung in Papier – Verspätungszuschlag fällig

11.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärung in Papier – Verspätungszuschlag fällig

Beitrag mit Bild

Die Finanzverwaltung macht ernst und akzeptiert ab diesem Jahr keine Steuererklärungen mehr in Papierform.

Die Steuererklärung in Papierform bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist passé. Wer sie dennoch nicht elektronisch beim Finanzamt einreicht, wird mit einem Verspätungszuschlag belastet, informiert die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ab. Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende, Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Selbstständige mit Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 € bereits seit 2011.

Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Steuer

Konkret bedeutet dies: Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Es muss mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben. Als Härtefall gilt, wer beispielsweise die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann oder dessen Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind.

(FinRlp vom 11.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Eléonore H/fotolia.com


02.01.2026

Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Ab 2026 müssen unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten an Arbeitnehmer mit neuen Sachbezugswerten lohnsteuerlich angesetzt werden.

weiterlesen
Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Meldung

Elnur/123rf.com


02.01.2026

Kunststoffstrategie 2026: EU macht Ernst mit der Kreislaufwirtschaft

Die EU startet gezielte Pilotmaßnahmen zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und schafft damit die Grundlage für ein europaweites Gesetz zur Kreislaufwirtschaft im Jahr 2026.

weiterlesen
Kunststoffstrategie 2026: EU macht Ernst mit der Kreislaufwirtschaft

Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank