• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung 875 Euro

29.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung 875 Euro

Beitrag mit Bild

Die meisten Steuerpflichtigen erhalten eine Rückzahlung vom Finanzamt, zeigt die Statistik.

Laut Statistischem Bundesamt erhielten 11,5 Millionen Steuerpflichtige im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine Steuerrückerstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 875 Euro.

Bis zum 31. Mai jeden Jahres müssen Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, für das Vorjahr eine Steuererklärung abzugeben, diese an das zuständige Finanzamt übermitteln. 2011 gab es in Deutschland rund 13,2 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. 11,5 Millionen dieser Steuerpflichtigen erhielten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 875 Euro.

Nachzahlungen lagen bei durchschnittlich 954 Euro

Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro (62 Prozent). Bei rund 10 Prozent der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5.000 Euro erstatteten die Finanzämter nur in einem Prozent der Fälle. Eine Nachzahlung an das Finanzamt mussten 1,5 Millionen Steuerpflichtige leisten – der durchschnittliche Betrag lag bei 954 Euro. Die Nachzahlungen bewegten sich ebenso wie die Erstattungen besonders häufig im Bereich zwischen 100 und 1.000 Euro (61 Prozent). Kleinere Beträge unter 100 Euro mussten 21 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen. Hohe Summen über 5.000 Euro betrafen dagegen lediglich 3 Prozent der Steuerpflichtigen.

(Statistisches Bundesamt vom 23.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht