• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung 875 Euro

29.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung 875 Euro

Beitrag mit Bild

Die meisten Steuerpflichtigen erhalten eine Rückzahlung vom Finanzamt, zeigt die Statistik.

Laut Statistischem Bundesamt erhielten 11,5 Millionen Steuerpflichtige im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine Steuerrückerstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 875 Euro.

Bis zum 31. Mai jeden Jahres müssen Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, für das Vorjahr eine Steuererklärung abzugeben, diese an das zuständige Finanzamt übermitteln. 2011 gab es in Deutschland rund 13,2 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. 11,5 Millionen dieser Steuerpflichtigen erhielten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 875 Euro.

Nachzahlungen lagen bei durchschnittlich 954 Euro

Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro (62 Prozent). Bei rund 10 Prozent der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5.000 Euro erstatteten die Finanzämter nur in einem Prozent der Fälle. Eine Nachzahlung an das Finanzamt mussten 1,5 Millionen Steuerpflichtige leisten – der durchschnittliche Betrag lag bei 954 Euro. Die Nachzahlungen bewegten sich ebenso wie die Erstattungen besonders häufig im Bereich zwischen 100 und 1.000 Euro (61 Prozent). Kleinere Beträge unter 100 Euro mussten 21 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen. Hohe Summen über 5.000 Euro betrafen dagegen lediglich 3 Prozent der Steuerpflichtigen.

(Statistisches Bundesamt vom 23.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht