• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuererklärung: Abgabe in Papierform unzulässig

12.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Steuererklärung: Abgabe in Papierform unzulässig

Beitrag mit Bild

Steuerpflichtige müssen ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet hegen.

Trotz befürchtetem Datenausspähen darf die Einkommensteuererklärung nicht in Papierform abgegeben werden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg klargestellt.

In dem entschiedenen Fall war ein selbstständiger Ingenieur wegen des Umstands, dass sein Jahresgewinn mehr als 410 Euro betragen hatte, gesetzlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form durch Datenfernübertragung verpflichtet. Unter Berufung auf die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden machte er geltend, dass jede Datenübermittlung an das Finanzamt abgehört und verändert werden könne. Auch sei nicht auszuschließen, dass die von der Finanzverwaltung bereitgestellte Software, wenn sie auf dem Rechner des Steuerpflichtigen installiert wird, möglicherweise ein Eigenleben führen werde. Deshalb komme für ihn eine Übermittlung der Steuerdaten über das Internet nicht in Frage.

Software und Zertifizierung bieten genug Sicherheit

Das Finanzamt lehnte den Antrag des Klägers, ihm als Alternative die Abgabe der Steuererklärung in Papierform bzw. auf einer CD zu gestatten, ab. Auch die Klage zum Finanzgericht ist ohne Erfolg geblieben (Urteil 7 K 3192/15 vom 23.03.2016). Nach Auffassung der Richter war es dem Kläger zumutbar, ein befürchtetes Ausspähen seiner Daten durch handelsübliche Sicherheitssoftware zu unterbinden. Die von der Finanzverwaltung kostenlos bereitgestellte Übermittlungssoftware sei vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden und gewährleistete ein hinreichendes Maß an Datensicherheit. Konkrete Sicherheitslücken seien nicht erkennbar.

Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt, Az. VIII B 43/16.

(FG Baden-Württemberg vom 11.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


04.10.2024

EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Der EuGH stellt klar, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie den EU-Vorgaben vollständig entsprechen.

weiterlesen
EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


04.10.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Ziel der Leitlinien ist ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


02.10.2024

Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für Photovoltaik erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.

weiterlesen
Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank