• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

28.11.2025

Meldung, Steuerrecht

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns entstehen, nicht zu den Veräußerungskosten zählen. Auch wenn diese Aufwendungen durch den Verkauf ausgelöst erscheinen, fehlt es an dem erforderlichen engen Zusammenhang.

Beitrag mit Bild

©animaflora/fotolia.com

Wer beim Verkauf seiner Kapitalgesellschaftsanteile einen Steuerberater engagiert, kann dessen Kosten nicht als sogenannte Veräußerungskosten vom Gewinn abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 09.09.2025 (IX R 12/24) entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben.

Veräußerungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG?

Im entschiedenen Fall hatte eine Steuerpflichtige ihre Beteiligung an einer AG veräußert und im Zuge der Erstellung der Einkommensteuererklärung einen Steuerberater mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns beauftragt. Die dafür angefallenen Beratungskosten wollte sie als Veräußerungskosten gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG abziehen. Das Finanzamt lehnte dies ab, das Hessische Finanzgericht gab der Klage jedoch zunächst statt.

Keine Steuerersparnis bei Anteilsverkauf

Der BFH stellte klar, dass solche Steuerberatungskosten keine Veräußerungskosten i.S.d. § 17 EStG darstellen. Zwar seien Kosten dann als Veräußerungskosten zu berücksichtigen, wenn sie bei wertender Betrachtung durch die Veräußerung veranlasst sind. Im konkreten Fall sah der BFH jedoch nicht den Verkaufsakt selbst, sondern die steuerliche Erklärungspflicht als auslösendes Moment für die Kostenentstehung an. Der entscheidende Zusammenhang bestehe somit nicht zur Veräußerung, sondern zur steuerlichen Pflichterfüllung.

Allein eine gewisse Nähe zur Veräußerung genügt also laut BFH nicht, um Beratungskosten steuerlich als Veräußerungskosten abzugsfähig zu machen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Aufwendungen unmittelbar durch den Verkauf veranlasst wurden, was bei der bloßen Erstellung der Steuererklärung regelmäßig nicht der Fall ist.


BFH vom 26.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Meldung

©marteck/fotolia.com


08.10.2026

BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Insolvenzverwalterkosten sind bei betrieblicher Veranlassung steuerlich abziehbar und können unter Umständen auch Rückstellungen rechtfertigen.

weiterlesen
BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Meldung

©jirsak/123rf.com


08.10.2026

Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken

Genossenschaften sollen künftig schneller gegründet, einfacher digital verwaltet und besser vor Missbrauch geschützt werden.

weiterlesen
Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht