21.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Steuerberatung aus anderen Mitgliedstaaten?

Beitrag mit Bild

Mangels fehlender Bestellung als Steuerberater in Deutschland können EU-Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland nicht uneingeschränkt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.

Der EuGH hat entschieden, dass Steuerberatungsgesellschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland zumindest eingeschränkt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen.

Am 17.12.2015 entschied der EuGH in der Rechtssache „X-Steuerberatungsgesellschaft“ (Az. C-342/14) und stellte fest, dass die deutsche Regelung zur Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft gegen die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsfreiheit verstößt. Der EuGH kritisierte, dass die Regelung des § 3a StBerG nach der vom BFH vertretenen Auslegung ausländischen Dienstleistern nur dann eine Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen gewährt, wenn sie sich nach Deutschland begeben. In dem entschiedenen Fall hatte eine niederländische Steuerberatungsgesellschaft für deutsche Mandanten Umsatzsteuererklärungen in den Niederlanden erstellt und an das Finanzamt Hannover-Nord übermittelt.

BStBK fordert Klarstellung vom Gesetzgeber

Laut Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sei es bereits heute gelebte Praxis, dass ausländische Dienstleister unter bestimmten Voraussetzungen zur grenzüberschreitenden Steuerberatung in Deutschland befugt sind. Nach Einschätzung der BStBK liegt das Problem allein in der Auslegung des § 3a StBerG bzw. in seinem unklaren Wortlaut. Die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben bezweckten den Schutz der Steuerpflichtigen vor einer unqualifizierten Steuerberatung und dienten damit dem Verbraucherschutz. Es mache daher keinen Unterschied, ob der Berater die Hilfeleistung in Steuersachen von einem Büro in Deutschland aus erbringe oder nur die Dienstleistung die Grenze überschreite. Die BStBK habe daher schon bisher die Ansicht vertreten, dass § 3a StBerG auch in den Fällen der bloßen Beratung über die Grenze ohne physischen Grenzübertritt Anwendung findet.

(EuGH vom 17.12.2015 / BStBK vom 18.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank