21.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Steuerberatung aus anderen Mitgliedstaaten?

Beitrag mit Bild

Mangels fehlender Bestellung als Steuerberater in Deutschland können EU-Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland nicht uneingeschränkt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.

Der EuGH hat entschieden, dass Steuerberatungsgesellschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland zumindest eingeschränkt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen.

Am 17.12.2015 entschied der EuGH in der Rechtssache „X-Steuerberatungsgesellschaft“ (Az. C-342/14) und stellte fest, dass die deutsche Regelung zur Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft gegen die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsfreiheit verstößt. Der EuGH kritisierte, dass die Regelung des § 3a StBerG nach der vom BFH vertretenen Auslegung ausländischen Dienstleistern nur dann eine Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen gewährt, wenn sie sich nach Deutschland begeben. In dem entschiedenen Fall hatte eine niederländische Steuerberatungsgesellschaft für deutsche Mandanten Umsatzsteuererklärungen in den Niederlanden erstellt und an das Finanzamt Hannover-Nord übermittelt.

BStBK fordert Klarstellung vom Gesetzgeber

Laut Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sei es bereits heute gelebte Praxis, dass ausländische Dienstleister unter bestimmten Voraussetzungen zur grenzüberschreitenden Steuerberatung in Deutschland befugt sind. Nach Einschätzung der BStBK liegt das Problem allein in der Auslegung des § 3a StBerG bzw. in seinem unklaren Wortlaut. Die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben bezweckten den Schutz der Steuerpflichtigen vor einer unqualifizierten Steuerberatung und dienten damit dem Verbraucherschutz. Es mache daher keinen Unterschied, ob der Berater die Hilfeleistung in Steuersachen von einem Büro in Deutschland aus erbringe oder nur die Dienstleistung die Grenze überschreite. Die BStBK habe daher schon bisher die Ansicht vertreten, dass § 3a StBerG auch in den Fällen der bloßen Beratung über die Grenze ohne physischen Grenzübertritt Anwendung findet.

(EuGH vom 17.12.2015 / BStBK vom 18.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


22.01.2026

EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Die EU-Kommission will die Resilienz im Bereich der Cybersicherheit stärken und hat deshalb den EU Cybersecurity Act überarbeitet.

weiterlesen
EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)