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10.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen

Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen

Der Betrieb

Immer mehr Unternehmer bitten ihren Steuerberater zu bescheinigen, dass sie die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Sind Steuerberater dazu befugt und gibt es haftungsrechtliche Risiken?

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.

Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftungsrisiko ab

Gleichzeitig ist die Ausstellung einer Bescheinigung durch den Steuerberater, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes durch den Mandanten eingehalten wurden, über ihre Berufshaftpflichtversicherung versichert. Steuerberater und ihre Mandanten sind damit im Falle eines Fehlers vor finanziellen Schäden geschützt. Die Bundessteuerberaterkammer hat zur Unterstützung der Berufsangehörigen für die Bescheinigung eine Musterformulierung erarbeitet, die diesen Anforderungen entspricht. Das Muster zum Download finden Sie hier.

(BStBK / Viola C. Didier)


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