• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen

10.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Immer mehr Unternehmer bitten ihren Steuerberater zu bescheinigen, dass sie die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Sind Steuerberater dazu befugt und gibt es haftungsrechtliche Risiken?

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.

Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftungsrisiko ab

Gleichzeitig ist die Ausstellung einer Bescheinigung durch den Steuerberater, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes durch den Mandanten eingehalten wurden, über ihre Berufshaftpflichtversicherung versichert. Steuerberater und ihre Mandanten sind damit im Falle eines Fehlers vor finanziellen Schäden geschützt. Die Bundessteuerberaterkammer hat zur Unterstützung der Berufsangehörigen für die Bescheinigung eine Musterformulierung erarbeitet, die diesen Anforderungen entspricht. Das Muster zum Download finden Sie hier.

(BStBK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank