• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steueransprüche: Keine Verjährung am Wochenende

30.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Steueransprüche: Keine Verjährung am Wochenende

Beitrag mit Bild

Fristen sollte man nicht verpassen: Die Entscheidung des BFH ist auch für die Verjährung zum Jahresende 2016 von Bedeutung, da der 31.12.2016 auf einen Samstag fällt.

Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.

In dem Streitfall beantragte ein Arbeitnehmer für 2007 die sog. Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Antrag ist innerhalb der sog. Festsetzungsfrist zu stellen. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung und beträgt vier Jahre. Der Antrag ging im konkreten Fall beim Finanzamt erst am 2. Januar 2012 ein. Finanzamt und Finanzgericht sahen dies als verspätet an, da die Festsetzungsfrist bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2011 geendet habe.

BFH schafft Klarheit bei den Fristen

Dem ist der BFH mit Urteil vom 20.01.2016 (Az. VI R 14/15) entgegengetreten. Der Kläger habe den Antrag rechtzeitig gestellt. Zwar verjähre die Einkommensteuer 2007 eigentlich mit Ablauf des Jahres 2011. Als Besonderheit sei aber zu berücksichtigen, dass das Jahresende 2011 auf einen Samstag gefallen sei. In einem solchen Fall trete Verjährung nicht mit Ablauf des 31. Dezember, sondern nach § 108 Abs. 3 AO erst mit Ablauf des nächsten Werktags und damit am 2. Januar 2012 ein. Folglich sei der Kläger für 2007 zur Einkommensteuer zu veranlagen.

Die Entscheidung des BFH ist auch für die Verjährung zum Jahresende 2016 von Bedeutung, da der 31.12.2016 auf einen Samstag fällt.

(BFH, PM Nr. 28/2016 vom 30.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht