19.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen

Beitrag mit Bild

Das Steueränderungsgesetz 2015 tritt in weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.

Der Bundesrat hat am 16.10.2015 für zahlreiche Änderungen im Steuerrecht gestimmt.

Das Steueränderungsgesetz 2015 enthält verschiedene Einzeländerungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer sowie weiteren Steuergesetzen, die zum Teil auf Forderungen der Länder zurückgehen. Unter anderem passt es die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an und verlängert eine Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer für Beitragsrückerstattungen. Diese wäre eigentlich Ende 2015 ausgelaufen.

Änderungen für Zuwendungen und Unterhalt

Für Lohnsteuerhilfevereine gilt künftig: Vergütungen für ihre Vorstände hindern nicht die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein. Zuwendungen an im Ausland ansässige „gemeinnützige Körperschaften“ werden steuerbefreit. Unterhaltsleistungen können ab 2016 nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird.

Steuerpolitischer Streit beigelegt

Die Länder hatten in den vergangenen Jahren immer wieder zahlreiche Änderungen im Steuerrecht gefordert. Zur Vermeidung eines Vermittlungsverfahrens im letzten Dezember hatte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung im Bundesrat versprochen, noch offene Fragen zu klären. Dazu dient das vorliegende Gesetz. Im Bundestagsverfahren wurden weitere Änderungen aufgenommen und zugleich der Titel verändert: der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften heißt nun Steueränderungsgesetz 2015.

(Bundesrat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


03.12.2025

VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Die VSME-Vorlage ermöglicht eine strukturierte Dateneingabe, automatische Berechnungen sowie eine einfache Konvertierung in andere Formate.

weiterlesen
VSME Digital Template in deutscher Sprachversion veröffentlicht

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank