• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steigerung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Vorständen lässt nach

05.01.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Steigerung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Vorständen lässt nach

Dem Engagement der führenden Börsenunternehmen in Deutschland, mehr Frauen in Führungspositionen zu berufen, geht etwas die Luft aus, zeigt der aktuelle Women-on-Board-Index von FidAR.

Beitrag mit Bild

©Volha Maksimava/istockphoto.com

Nachdem im Sommer neue Höchststände bei den Frauen in Chefetagen erreicht wurden, sind die Zuwächse zum Jahresende nur noch marginal. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der derzeit 179 im DAX, MDAX und SDAX sowie der im Regulierten Markt notierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist leicht auf 36,5 % gestiegen (Januar 2023: 34,9 %/Mai 2023: 35,3 %). In den Vorständen wurde mit 18,9 % der Spitzenwert aus dem Mai nochmals geringfügig gesteigert (Januar 2023: 15,3 %/Mai 2023: 18,3 %). Das ergibt der zum Jahreswechsel aktualisierte Women-on-Board-Index von FidAR mit Stand 01. Januar 2024.

Wer ist wie besetzt?

Mit Indus Holding und Vitesco Technologies Group haben zwei der Unternehmen, die unter das mit dem zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) eingeführte Mindestbeteiligungsgebot von Frauen in Vorständen fallen und im Mai noch eine frauenfreie Führungsetage hatten, nun eine Frau in den Vorstand berufen: Indus Holding berief zum 01. Oktober 2023 Gudrun Degenhart für das Segment Materials in den Vorstand, Vitesco hat zum 01. November 2023 Sabine Nitzsche zur Finanzvorständin bestellt.

Dagegen hatte adidas seit dem Juli 2023 mit dem Ausscheiden von Personalvorständin Amanda Rajkumar keine Frau mehr im Vorstand. Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 wurde diese Lücke geschlossen und Michelle Robertson als Vorständin für den Bereich Global Human Resources, People and Culture berufen. Bei BASF scheidet Arbeitsdirektorin und CTO Dr. Melanie Maas-Brunner zum Februar 2024 aus, wird aber durch Dr. Katja Scharpwinkel im Vorstand ersetzt. Zudem hat Südzucker angekündigt, dass mit Chief Digital Officer Helen Arnold die einzige Frau den Vorstand verlassen wird. Damit haben dann drei der 60 Konzerne, die aktuell unter das Mindestbeteiligungsgebot fallen, weiter Handlungsbedarf: Koenig & Bauer und Wüstenrot & Württembergische sowie Südzucker nach dem Ausscheiden von Vorständin Arnold. Das Mindestbeteiligungsgebot zeigt Wirkung – denn beim Frauenanteil liegen die 60 unter das Gesetz fallenden Unternehmen sowohl beim Aufsichtsrat (37,4 %) als auch beim Vorstand (22 %) klar über den Durchschnittswerten der untersuchten 179 Unternehmen.

Das FüPoG wirkt

Insgesamt zeigt der WoB-Index, dass die 2015 mit dem Führungspositionengesetz I eingeführte 30-Prozent-Quote für die Besetzung der Aufsichtsräte börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen zumindest zahlenmäßig wirkt. Bei den aktuell 100 der Geschlechterquote im Aufsichtsrat unterliegenden Unternehmen ist der Frauenanteil weiterhin sowohl in den Aufsichtsräten (38,1 %/Januar 2023: 36,7 %) als auch in den Vorständen (20,6 %/Januar 2023: 17,4 %) signifikant höher als bei den 79 Unternehmen, die nicht unter die Quote fallen – hier liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten (31,6 %/Januar 2023: 29,3 %) und in den Vorständen (16,2 %/Januar 2023: 12,4 %) erheblich niedriger. Diese 79 Unternehmen haben den größten Nachholbedarf. Die Zahlen machen erneut deutlich, dass Formen der freiwilligen Selbstverpflichtung in Deutschland nur unzureichend genutzt werden.


FidAR vom 05.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


13.12.2024

Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


13.12.2024

Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Meldung

©enanuchit/123rf.com


12.12.2024

BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Der BFH entschied, dass die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bestimmt.

weiterlesen
BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank