• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Startups: Ohne KI kein wirtschaftlicher Erfolg

06.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Startups: Ohne KI kein wirtschaftlicher Erfolg

Beitrag mit Bild

©Alexander Limbach/fotolia.com

Die Startups sind sich einig: Ohne Künstliche Intelligenz (KI) und Datenanalysen ist der wirtschaftliche Erfolg bedroht. Jeweils 96 % geben in einer aktuellen Bitkom-Umfrage unter mehr als 300 deutschen Startups an, dass sowohl Künstliche Intelligenz als auch Big Data eine große Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen haben werden.

„Ein solch eindeutiges Ergebnis ist selten, unter Startups gibt es offenbar keine zweite Meinung: Ohne den Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden wir künftig keinen wirtschaftlichen Erfolg haben. Die Politik, aber auch etablierte Unternehmen sind gut beraten, sich diese Einschätzung zu Herzen zu nehmen“, kommentiert Bitkom-Präsident Achim Berg die Umfrage.

Startups sind Vorreiter beim KI-Einsatz

Die Einschätzung der Gründer spiegelt sich auch in der Praxis wider. So geben 3 von 5 (60 %) an, dass sie Big Data und Datenanalysen in ihrem Startup nutzen, 2 von 5 (43 %) setzen Künstliche Intelligenz ein. Und diese Zahlen dürften weiter steigen, denn jedes dritte Startup (33 %) plant oder diskutiert den künftigen Einsatz von KI, jedes vierte (25 %) den von Big Data.

Gesamtwirtschaft der Unternehmen deutlich zurückhaltender

Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft der Unternehmen ab 20 Mitarbeitern setzt nur rund jedes vierte (28 %) Datenanalysen ein und sogar nur 3 % KI. Auch die entsprechenden Planungen sind zurückhaltender als bei Startups. So wollen zwar 29 % künftig Daten analysieren, aber gerade einmal 8 % wollen KI nutzen. Berg: „Revolutionäre Technologien wie KI einzusetzen, ist für viele etablierte Unternehmen nicht einfach. Oft stehen dem über Jahre und Jahrzehnte gewachsene Strukturen entgegen. Eine Antwort kann lauten: Kooperation mit Startups. Sie bringen innovative Technologien und neue Ideen mit – und können helfen, frischen Wind durch die Unternehmen zu blasen.“

(Bitkom, PM vom 01.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank