20.07.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Start-ups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Dabei setzen die Unternehmen zunehmend auf virtuelle Beteiligungsmodelle. Das vorhandene Potenzial wird jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft, zeigt eine aktuelle Untersuchung.

Beitrag mit Bild

© Minerva Studio/fotolia.com

Viele Start-ups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Start-up verkauft wird. Insgesamt beteiligt derzeit gut jedes dritte Start-up (36%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41% können sich das für die Zukunft vorstellen. Doch wie viele im Team profitieren, fällt sehr unterschiedlich aus.

Erfolg statt Spitzengehalt

Gut ein Viertel der Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligung (27%) bezieht die gesamte Belegschaft ein, ein weiteres knappes Drittel (32%) zumindest ausgewählte Beschäftigte. Bei den übrigen bleibt die Beteiligung auf einen kleinen Kreis beschränkt, bei 19% auf die Gründerinnen und Gründer, in weiteren 11% auf Gründungsteam und Management. „Wer keine üppigen Festgehälter zahlen kann, setzt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe oft auf Erfolgsbeteiligungen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Viele Start-ups haben hier noch Potenzial, indem sie größere Teile der Belegschaft beteiligen. Voraussetzung dafür sind gesetzliche Vorgaben, die wirklich einfach und steuerlich attraktiv sind.“

Virtuelle Anteile auf dem Vormarsch

Beteiligen Start-ups Beschäftigte, so setzen sie dafür meist sogenannte virtuelle Anteile ein. Dabei handelt es sich um vertraglichen Zusagen, die Beschäftigte etwa bei einem Verkauf am Erlös beteiligen, ohne dass sie zu echten Gesellschaftern mit Stimmrechten werden. 84% der Start-ups, die Beschäftigte beteiligen, tun das mittels solcher virtuellen Anteile. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als der Anteil bei 71% lag. Mit lediglich 8% werden reale Anteile inzwischen sehr viel seltener genutzt als noch im Vorjahr mit 20%. Ähnliches gilt für Anteilsoptionen, die aktuell von 11% genutzt werden, nach 23% im Jahr 2025. Einige Start-ups setzen auch mehrere dieser Möglichkeiten parallel ein.

Grundsätzlich ist die Offenheit für Mitarbeiterbeteiligung groß: Nur 17% der Start-ups schließen sie grundsätzlich aus.


Bitkom vom 17.07.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


02.10.2026

EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Kartellbußgelder sollen nach Ansicht des Generalanwalts beim sanktionierten Unternehmen verbleiben und nicht weitergereicht werden.

weiterlesen
EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


02.10.2026

Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der BGH setzt einen Schlusspunkt unter das langjährige Kapitalanleger-Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau von Porsche bei VW.

weiterlesen
Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht