Viele Startups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Startup verkauft wird. Insgesamt beteiligt derzeit gut jedes dritte Startup (36 %) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41 % können sich das für die Zukunft vorstellen. Doch wie viele im Team profitieren, fällt sehr unterschiedlich aus.
Erfolg statt Spitzengehalt
Gut ein Viertel der Startups mit Mitarbeiterbeteiligung (27 %) bezieht die gesamte Belegschaft ein, ein weiteres knappes Drittel (32 %) zumindest ausgewählte Beschäftigte. Bei den übrigen bleibt die Beteiligung auf einen kleinen Kreis beschränkt, bei 19 % auf die Gründerinnen und Gründer, in weiteren 11 % auf Gründungsteam und Management. „Wer keine üppigen Festgehälter zahlen kann, setzt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe oft auf Erfolgsbeteiligungen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Viele Startups haben hier noch Potenzial, indem sie größere Teile der Belegschaft beteiligen. Voraussetzung dafür sind gesetzliche Vorgaben, die wirklich einfach und steuerlich attraktiv sind.“
Virtuelle Anteile auf dem Vormarsch
Beteiligen Startups Beschäftigte, so setzen sie dafür meist sogenannte virtuelle Anteile ein. Dabei handelt es sich um vertraglichen Zusagen, die Beschäftigte etwa bei einem Verkauf am Erlös beteiligen, ohne dass sie zu echten Gesellschaftern mit Stimmrechten werden. 84 % der Startups, die Beschäftigte beteiligen, tun das mittels solcher virtuellen Anteile. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als der Anteil bei 71 % lag. Mit lediglich 8 % werden reale Anteile inzwischen sehr viel seltener genutzt als noch im Vorjahr mit 20 %. Ähnliches gilt für Anteilsoptionen, die aktuell von 11 % genutzt werden, nach 23 % in 2025. Einige Startups setzen auch mehrere dieser Möglichkeiten parallel ein.
Grundsätzlich ist die Offenheit für Mitarbeiterbeteiligung groß: Nur 17 % der Startups schließen sie grundsätzlich aus.

