• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Start-ups schaffen im Schnitt 18 Arbeitsplätze

12.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Start-ups schaffen im Schnitt 18 Arbeitsplätze

Beitrag mit Bild

©Sunnystudio/fotolia.com

Der Tüftler in der Garage oder der einsame Programmierer im dunklen Keller – das Klischee von Start-ups hat mit der Realität nur noch wenig zu tun. Start-ups sind keine Ein-Mann-Shows, sondern bedeutende Arbeitgeber.

Im Schnitt beschäftigt jedes Start-up in Deutschland aktuell 18 Mitarbeiter. Vor einem Jahr waren es erst 15 Mitarbeiter, 2015 sogar nur 13 Mitarbeiter. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 250 Start-up-Gründern. Demnach haben zwei Drittel der Gründer (64 Prozent) im vergangenen Jahr neue Mitarbeiter eingestellt, bei rund jedem Vierten (27 Prozent) gab es keine Veränderungen und nur bei 4 Prozent musste das Personal reduziert werden.

Drei Viertel der Gründer wollen neue Mitarbeiter einstellen

„Start-ups sind längst nicht mehr nur im klassischen IT-Bereich aktiv, sondern bieten innovative Lösungen in allen Branchen, von der Automobilindustrie über den Energiesektor und die Luftfahrt bis zur Pharmabranche an. Die seit Jahren steigenden Mitarbeiterzahlen in den deutschen Start-ups zeigen, dass sie dabei auch immer erfolgreicher sind“, lobt Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. Im laufenden Jahr dürften noch zahlreiche weitere Jobs in Start-ups entstehen. Mehr als drei Viertel der Gründer (77 Prozent) gehen davon aus, dass sie neue Mitarbeiter einstellen werden. Rund die Hälfte von ihnen (47 Prozent) schätzt, dass etwa ein bis drei zusätzliche Stellen geschaffen werden. Rund jeder Fünfte (18 Prozent) plant sogar mehr als zehn neue Mitarbeiter einzustellen. Weitere 14 Prozent der Gründer gehen davon aus, dass die Beschäftigtenzahl 2017 konstant bleiben wird, nur 1 Prozent rechnet damit, Personal reduzieren zu müssen. 8 Prozent sind sich aktuell noch nicht sicher, wie sich die Personalsituation entwickeln wird.

(Bitkom, PM vom 09.06.2017/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


03.07.2025

Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Ein Privatgutachten kann als wirksamer Nachweis für eine verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden zur steuerlichen Abschreibung anerkannt werden.

weiterlesen
Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Steuerboard

Raphael Baumgartner


03.07.2025

Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine GmbH einen Verlust aus der Abschreibung einer Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, wenn das Darlehen an eine Tochtergesellschaft vergeben wird, an der die GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG beteiligt ist.

weiterlesen
Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank