• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Starke Kritik an geplanter EU-Amtshilferichtlinie

25.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Starke Kritik an geplanter EU-Amtshilferichtlinie

Beitrag mit Bild

Kritik von allen Seiten: Die geplanten Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen müssen wohl noch überarbeitet werden.

Die Pläne der Bundesregierung zur besseren Erfassung von im Ausland steuerfrei oder gering besteuerter Einkünfte sind bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses bei den meisten Sachverständigen auf starke Kritik gestoßen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie soll erreicht werden, dass international tätige Konzerne nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Multinationale Unternehmen sollen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. „Die vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen können im anderen Vertragsstaat angelegte Investitionsanreize für ausländische Unternehmen ins Leere laufen lassen“, warnte Arne Schnitger von PricewaterhouseCoopers in der Anhörung, da in Zukunft beispielsweise eine von einem deutschen Unternehmen steuerfrei im Ausland in Anspruch genommene Investitionszulage in Deutschland versteuert werden müsse.

Vertrauensverlust bei Verrechnungspreisen

Auch andere Sachverständige zeigten sich unzufrieden mit dieser sowie mit weiteren Bestimmungen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erklärte zum Themenkomplex der Verrechnungspreise: „Schon die Einführung einer solchen Vorschrift sei geeignet, „nachhaltig das Vertrauen auf eine verlässliche Abkommenspolitik Deutschlands im wichtigen Bereich der Verrechnungspreise zu untergraben. Die vorgeschlagene Regelung widerspricht ferner dem anerkannten Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten).“ Wie die Spitzenverbände der Wirtschaft rechnet auch die Bundessteuerberaterkammer durch diese und andere Vorschriften mit steigenden Steuern für im Ausland tätige deutsche Unternehmen.

Unstimmigkeiten bei der Kostenschätzung

Als völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar bezeichnete Werner Thumbs (Boehringer Ingelheim) die in dem Gesetzentwurf dargestellten Kosten für die Unternehmen, die laut Bundesregierung 536.000 Euro betragen sollen. Schätzungen von betroffenen Unternehmen hätten einen einmaligen Umstellungsaufwand von 25 Millionen Euro und laufende jährliche Kosten von zehn bis 25 Millionen Euro ergeben.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.12.2023

Bilanzkontrolle 2024: Lagebericht im Fokus

Seit Anfang 2022 kontrolliert die BaFin die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und führt Stichproben- und Anlassprüfungen durch.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2024: Lagebericht im Fokus

Interview

Daniel Hammes


04.12.2023

„Der Arbeitsschutz muss immer sichergestellt sein“

„Arbeitsschutz ist grundsätzlich keine Frage der Betriebsgröße sondern muss immer sichergestellt sein“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Hammes von der Wirtschaftskanzlei FPS-law.

weiterlesen
„Der Arbeitsschutz muss immer sichergestellt sein“

Meldung

©jat306/fotolia.com


04.12.2023

Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

Die Bundesregierung hat sich am 01.12.2023 mit 32 konkreten Vorschlägen zum Berichtspflichtenabbau in die EU-Konsultation eingebracht.

weiterlesen
Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank