Die Pläne der Bundesregierung zur besseren Erfassung von im Ausland steuerfrei oder gering besteuerter Einkünfte sind bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses bei den meisten Sachverständigen auf starke Kritik gestoßen.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie soll erreicht werden, dass international tätige Konzerne nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Multinationale Unternehmen sollen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. „Die vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen können im anderen Vertragsstaat angelegte Investitionsanreize für ausländische Unternehmen ins Leere laufen lassen“, warnte Arne Schnitger von PricewaterhouseCoopers in der Anhörung, da in Zukunft beispielsweise eine von einem deutschen Unternehmen steuerfrei im Ausland in Anspruch genommene Investitionszulage in Deutschland versteuert werden müsse.
Vertrauensverlust bei Verrechnungspreisen
Auch andere Sachverständige zeigten sich unzufrieden mit dieser sowie mit weiteren Bestimmungen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erklärte zum Themenkomplex der Verrechnungspreise: „Schon die Einführung einer solchen Vorschrift sei geeignet, „nachhaltig das Vertrauen auf eine verlässliche Abkommenspolitik Deutschlands im wichtigen Bereich der Verrechnungspreise zu untergraben. Die vorgeschlagene Regelung widerspricht ferner dem anerkannten Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten).“ Wie die Spitzenverbände der Wirtschaft rechnet auch die Bundessteuerberaterkammer durch diese und andere Vorschriften mit steigenden Steuern für im Ausland tätige deutsche Unternehmen.
Unstimmigkeiten bei der Kostenschätzung
Als völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar bezeichnete Werner Thumbs (Boehringer Ingelheim) die in dem Gesetzentwurf dargestellten Kosten für die Unternehmen, die laut Bundesregierung 536.000 Euro betragen sollen. Schätzungen von betroffenen Unternehmen hätten einen einmaligen Umstellungsaufwand von 25 Millionen Euro und laufende jährliche Kosten von zehn bis 25 Millionen Euro ergeben.
(Dt. Bundestag, hib vom 20.10.2016 / Viola C. Didier)