• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stakeholder-Gespräche zu Best-Practice bei Apps

09.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Stakeholder-Gespräche zu Best-Practice bei Apps

Beitrag mit Bild

Die meisten Apps haben Mängel: unnötiges Abgreifen von Daten, kaum Datenschutz, mangelnde Transparenz von Funktionen und Nutzungsbedingungen, Kostenfallen durch In-App-Verkäufe, ein unzureichender Support und fehlende Updates sind nur einige typische Verbraucherprobleme.

Apps – praktische Anwendungsprogramme auf Smartphones und Tablets – sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch Apps ermöglichen auch eine komplette digitale Überwachung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will daher den Verbraucher- und Datenschutz bei Apps verbessern.

Das BMJV hat einen Diskussionsprozess mit wichtigen Stakeholdern angestoßen, in dem eine Best-Practice entwickelt werden soll. Zu den Teilnehmern der Gespräche gehören u.a. App-Store-Anbieter, App-Entwickler verschiedener Bereiche, namhafte App-Tester sowie Verbraucher-, Daten- und Jugendschützer. Apps sollen laut BMJV den Anwender vor dem Download umfassend, klar und verständlich informieren, damit Verbraucher die Funktionen und die Verbraucherfreundlichkeit zuverlässig einschätzen können und die Kontrolle über ihre Daten in der Hand haben. Außerdem muss für einen effektiven Support, ein verlässliches Beschwerdemanagement, regelmäßige Updates und kulante Rückgabemöglichkeit gesorgt werden.

(BMJV, PM vom 21.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht