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09.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Stakeholder-Gespräche zu Best-Practice bei Apps

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Die meisten Apps haben Mängel: unnötiges Abgreifen von Daten, kaum Datenschutz, mangelnde Transparenz von Funktionen und Nutzungsbedingungen, Kostenfallen durch In-App-Verkäufe, ein unzureichender Support und fehlende Updates sind nur einige typische Verbraucherprobleme.

Apps – praktische Anwendungsprogramme auf Smartphones und Tablets – sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch Apps ermöglichen auch eine komplette digitale Überwachung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will daher den Verbraucher- und Datenschutz bei Apps verbessern.

Das BMJV hat einen Diskussionsprozess mit wichtigen Stakeholdern angestoßen, in dem eine Best-Practice entwickelt werden soll. Zu den Teilnehmern der Gespräche gehören u.a. App-Store-Anbieter, App-Entwickler verschiedener Bereiche, namhafte App-Tester sowie Verbraucher-, Daten- und Jugendschützer. Apps sollen laut BMJV den Anwender vor dem Download umfassend, klar und verständlich informieren, damit Verbraucher die Funktionen und die Verbraucherfreundlichkeit zuverlässig einschätzen können und die Kontrolle über ihre Daten in der Hand haben. Außerdem muss für einen effektiven Support, ein verlässliches Beschwerdemanagement, regelmäßige Updates und kulante Rückgabemöglichkeit gesorgt werden.

(BMJV, PM vom 21.04.2016/ Viola C. Didier)


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