Die Kommission hat ein euroraumweites Einlagensicherungssystem vorgeschlagen und weitere Maßnahmen zum gleichzeitigen Abbau noch verbleibender Risiken im Bankensektor vorgestellt.
Die jüngste Krise hat gezeigt, dass das Vertrauen in das Bankensystem durch größere wirtschaftliche und finanzielle Schocks erschüttert werden kann. Im Rahmen einer längerfristigen Vision für die wirtschafts- und finanzpolitische Integration hat die Kommission daher im Jahr 2012 eine Bankenunion gefordert, die den Bankensektor auf eine solidere Grundlage stellen und das Vertrauen in den Euro wiederherstellen würde.
Europäisches Einlagensicherungssystem kommt
Zur schrittweisen Verwirklichung der Bankenunion sollte die Bankenaufsicht auf die europäische Ebene verlagert, ein einheitlicher Rahmen für den Umgang mit Bankenkrisen abgesteckt und ein gemeinsames Einlagensicherungsystem geschaffen werden. Während die ersten beiden Stufen mit der Einrichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) schon verwirklicht wurden, steht die Schaffung einer gemeinsamen Einlagensicherung noch aus. Das Europäische Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme, kurz: EDIS) soll die Bankenunion nun unterstützen, den Einlegerschutz stärken, die Finanzstabilität erhöhen und die Verbindung von Banken und Staaten weiter lösen.
Absicherung auf Euroraum-Ebene
Die neuen Maßnahmen gehören zu den im Bericht der fünf Präsidenten vorgesehenen Schritten zur Stärkung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Nach dem Gesetzesvorschlag der Kommission wären die Einlagen künftig auf Euroraum-Ebene abgesichert. Zusammen mit dem Vorschlag wurde eine Mitteilung vorgelegt, die parallel zu den Arbeiten am EDIS-Vorschlag Maßnahmen zur weiteren Verringerung der noch verbleibenden Risiken im Bankensystem vorsieht.
Einlagensicherung in drei Stufen
Die Europäische Einlagensicherung würde schrittweise in drei Stufen entstehen. Zunächst würde sie eine Rückversicherung der nationalen Einlagensicherungssysteme beinhalten, aus der dann nach drei Jahren eine Mitversicherung würde, bei der der Beitrag des Europäischen Einlagensicherungssystems mit der Zeit immer stärker anwachsen würde. In der letzten Stufe ist dann für 2024 ein vollumfängliches Europäisches Einlagensicherungssystem geplant. Das System enthält verschiedene wirkungsvolle Absicherungen gegen unverantwortliches Handeln („Moral Hazard“) und Missbrauch, damit die nationalen Einlagensicherungssysteme einen Anreiz haben, umsichtig mit ihren potenziellen Risiken umzugehen. Insbesondere wird ein nationales Einlagensicherungssystem nur dann auf das EDIS zurückgreifen können, wenn es dem einschlägigen Unionsrecht uneingeschränkt entspricht.
(EU-Kommission, PM vom 24.11.2015/ Viola C. Didier)