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15.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

© adrian_ilie825/fotolia.com

Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die ist das Ziel der EU-Richtlinie über die Rechte von Aktionären.

„Die Vereinbarung zur Richtlinie über die Rechte von Aktionären, die am 14. März 2017 vom Parlament verabschiedet wurde, ist ein positiver Schritt nach vorn. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, Investitionen stärker auf langfristige Ziele auszurichten und mehr Transparenz für börsennotierte Unternehmen und Investoren zu gewährleisten“, erklärte der Berichterstatter Sergio Gaetano Cofferati (S&D, IT). Die entsprechende Entschließung wurde mit 646 Stimmen angenommen, bei 39 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Die Vereinbarung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Ab dem Datum des Inkrafttretens müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

(EU-Parlament, PM vom 14.03.2017/ Viola C. Didier)


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