• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

15.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

Beitrag mit Bild

© adrian_ilie825/fotolia.com

Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die ist das Ziel der EU-Richtlinie über die Rechte von Aktionären.

„Die Vereinbarung zur Richtlinie über die Rechte von Aktionären, die am 14. März 2017 vom Parlament verabschiedet wurde, ist ein positiver Schritt nach vorn. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, Investitionen stärker auf langfristige Ziele auszurichten und mehr Transparenz für börsennotierte Unternehmen und Investoren zu gewährleisten“, erklärte der Berichterstatter Sergio Gaetano Cofferati (S&D, IT). Die entsprechende Entschließung wurde mit 646 Stimmen angenommen, bei 39 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Die Vereinbarung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Ab dem Datum des Inkrafttretens müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

(EU-Parlament, PM vom 14.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


03.07.2025

Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Ein Privatgutachten kann als wirksamer Nachweis für eine verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden zur steuerlichen Abschreibung anerkannt werden.

weiterlesen
Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Steuerboard

Raphael Baumgartner


03.07.2025

Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine GmbH einen Verlust aus der Abschreibung einer Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, wenn das Darlehen an eine Tochtergesellschaft vergeben wird, an der die GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG beteiligt ist.

weiterlesen
Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank