• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

15.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

Beitrag mit Bild

© adrian_ilie825/fotolia.com

Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die ist das Ziel der EU-Richtlinie über die Rechte von Aktionären.

„Die Vereinbarung zur Richtlinie über die Rechte von Aktionären, die am 14. März 2017 vom Parlament verabschiedet wurde, ist ein positiver Schritt nach vorn. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, Investitionen stärker auf langfristige Ziele auszurichten und mehr Transparenz für börsennotierte Unternehmen und Investoren zu gewährleisten“, erklärte der Berichterstatter Sergio Gaetano Cofferati (S&D, IT). Die entsprechende Entschließung wurde mit 646 Stimmen angenommen, bei 39 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Die Vereinbarung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Ab dem Datum des Inkrafttretens müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

(EU-Parlament, PM vom 14.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)